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0190/0900-Missbrauchgesetz weiterhin unzureichend
Der heute vom Kabinett vorgelegte Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von 0190/0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern wurde von der Internetbeauftragten Dr. Martina Krogmann und der Beauftragten für Verbraucherschutz Ursula Heinen (beide von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) stark kritisiert. Zwar wurde zwei wichtigen Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der grundsätzlichen Einbeziehung des Mobilfunks sowie der strengeren Registrierung der Mehrwertdiensteanbieter nachgekommen, doch springe auch dieser Gesetzentwurf „zu kurz“.
Deshalb forderten beide Frauen, dass das Gesetz auch andere Nummerngassen wie 0118, 0136 oder 0137er Nummern mit einbezieht. Des weiteren kritisierten sie, dass die zentrale Datenbank nur für 0900er-Nummer nicht aber für 0190er-Nummern geschaffen werden soll. Sie stellten fest, dass der neue Gesetzentwurf im Vergleich zu dem vom Januar nun keine Bußgeldstrafe mehr für Anbieter, die der Pflicht zur Preisangabe spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Dienstleistung nicht nachkommen, vorsieht. „Dies ist eine Verschlechterung für die Verbraucher,“ brachten Dr. Martina Krogmann und Ursula Heinen auf den Punkt.
„Im Übrigen zeugen die Verpflichtung zur Preisansage von Änderungen des Tarifabschnitts von der praktischen Unkenntnis der Bundesregierung. Denn die hierzu im Gesetzesentwurf enthaltene Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsnetzen zieht den Falschen zur Verantwortung,“ hieß es am Ende der Erklärung.
Deshalb forderten beide Frauen, dass das Gesetz auch andere Nummerngassen wie 0118, 0136 oder 0137er Nummern mit einbezieht. Des weiteren kritisierten sie, dass die zentrale Datenbank nur für 0900er-Nummer nicht aber für 0190er-Nummern geschaffen werden soll. Sie stellten fest, dass der neue Gesetzentwurf im Vergleich zu dem vom Januar nun keine Bußgeldstrafe mehr für Anbieter, die der Pflicht zur Preisangabe spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Dienstleistung nicht nachkommen, vorsieht. „Dies ist eine Verschlechterung für die Verbraucher,“ brachten Dr. Martina Krogmann und Ursula Heinen auf den Punkt.
„Im Übrigen zeugen die Verpflichtung zur Preisansage von Änderungen des Tarifabschnitts von der praktischen Unkenntnis der Bundesregierung. Denn die hierzu im Gesetzesentwurf enthaltene Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsnetzen zieht den Falschen zur Verantwortung,“ hieß es am Ende der Erklärung.