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Rechnungshof verweigert Herausgabe von Telekom-Akten
Der Bundesrechnungshof hat die Herausgabe eines Gutachtens an die Staatsanwaltschaft Bonn verweigert, das sich mit umstrittenen Immobilienbewertung der Deutschen Telekom befasst. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, beruft sich der Rechnungshof bei seiner Entscheidung auf den Paragraphen 96 der Strafprozessordnung. Dieser besagt, dass die Herausgabe von Unterlagen verweigert werden kann, wenn sie "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde". Weiter berichtet der Spiegel, dass dies in Absprache mit dem Finanzministerium geschehe.
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt sei drei Jahren wegen des Verdachts auf Falschbilanzierung. Die Immobilien der Telekom seien demnach bei der Eröffnungsbilanz 1995 zu hoch bewertet worden. Vorstand und Aufsichtsrat sollen bereits frühzeitig über die Falschbilanzierung informiert gewesen seien.
Im Zuge der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft den Bericht des Bundesrechnungshof angefordert, der die Rolle der Bundesregierung und deren Aufsichtspflicht bei der Telekom in der Immobilienaffäre untersuchte. Die Weigerung des Rechnungshofes könnte dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren bald eingestellt wird.
Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt sei drei Jahren wegen des Verdachts auf Falschbilanzierung. Die Immobilien der Telekom seien demnach bei der Eröffnungsbilanz 1995 zu hoch bewertet worden. Vorstand und Aufsichtsrat sollen bereits frühzeitig über die Falschbilanzierung informiert gewesen seien.
Im Zuge der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft den Bericht des Bundesrechnungshof angefordert, der die Rolle der Bundesregierung und deren Aufsichtspflicht bei der Telekom in der Immobilienaffäre untersuchte. Die Weigerung des Rechnungshofes könnte dazu führen, dass das Ermittlungsverfahren bald eingestellt wird.