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Gutachten über Telekom bleibt unter Verschluss
Der Bundesrechnungshof bekräftigt, dass er das Gutachten zur Bewertung der Deutschen Telekom und der Rolle der Bundes nicht für die Staatsanwaltschaft zugänglich machen will. Das berichtet das Handelsblatt. „Strafrechtlich relevante Sachverhalte“ seien nicht Gegenstand der Prüfung gewesen, erklärte der Bundesrechnungshof. „Von einer Behinderung der Ermittlungen kann daher keine Rede sein.“ Damit wurden die Vorwürfe des CDU-Politikers Steffen Kampeter zurückgewiesen. Kampeter hatte den Bundesrechnungshof aufgefordert, den Bericht umgehend herauszugeben. Das Gutachten soll sich auch mit der Rolle des Finanzministeriums bei der umstrittenen Immobilienbewertung der Telekom zum Börsengang 2000 befassen. Die Zurückhaltung des Berichts bezeichnete der CDU-Politiker als „Amtsanmaßung“.
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, können Aktionäre für Schadenersatzklagen wegen angeblicher unrichtiger Angaben vor der Aktienemission ihren Familienschutz in Anspruch nehmen. Der Bundesgerichtshof gab einem Aktionär Recht, der im Juli 2000 500 Telekom-Aktien erworben hatte. Damit muss die Rechtschutzversicherung den Aktionären Deckungsschutz während der Klage gewähren. Das Karlsruher Gericht erleichterte mit ihrem Beschluss die Klagen versicherter Telekom-Aktionäre. Am Montag hatten Anwälte im Auftrag von rund 1500 Anlegern eine Zivilklage beim Frankfurter Landgericht eingereicht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche läuft am 26. Mai ab.
Wie das Handelsblatt weiter berichtet, können Aktionäre für Schadenersatzklagen wegen angeblicher unrichtiger Angaben vor der Aktienemission ihren Familienschutz in Anspruch nehmen. Der Bundesgerichtshof gab einem Aktionär Recht, der im Juli 2000 500 Telekom-Aktien erworben hatte. Damit muss die Rechtschutzversicherung den Aktionären Deckungsschutz während der Klage gewähren. Das Karlsruher Gericht erleichterte mit ihrem Beschluss die Klagen versicherter Telekom-Aktionäre. Am Montag hatten Anwälte im Auftrag von rund 1500 Anlegern eine Zivilklage beim Frankfurter Landgericht eingereicht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche läuft am 26. Mai ab.