100%
0%
Weitere Aktionäre klagen gegen Telekom
Bis zum Montag werden mehr als 5000 Telekom-Aktionäre gegen die Deutsche Telekom klagen. Das sagte Anwalt Ralf Plück von der Kanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren, die bereits am 12. Mai eine Sammelklage von 1500 Telekom-Aktionären beim Frankfurter Landesgericht eingereicht hatte. Gegenüber dem Tagesspiegel bestätigte Plück, dass zur Zeit 3100 Klageschriften von der Wiesbadener Kanzlei vorbereitet werden.
Die neue Klagewelle hatte laut Tagesspiegel ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ausgelöst. Dieser hatte entschieden, dass Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Prospekthaftungsklagen von den Telekom-Aktionären übernehmen müssen. Bisher hatten sich viele Versicherer geweigert, da nach ihrer Ansicht die Schadenersatzprozesse von Kleinanlegern unter das „Recht der Handelsgesellschaften“ fallen.
Wer bis zum Montag nicht mehr klagen kann, kann nach Meinung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz die drohende Verjährung auch außergerichtlich abwenden. Spätestens Montag müssen die T-Aktionäre einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Öra-Vergleichstelle in Hamburg stellen. Denn bis zu einem halben Jahr nach der Beendigung des Schlichtungsstellen-Verfahrens können die Telekom-Aktionäre noch Prospekthaftungsklagen einreichen.
Die neue Klagewelle hatte laut Tagesspiegel ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ausgelöst. Dieser hatte entschieden, dass Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Prospekthaftungsklagen von den Telekom-Aktionären übernehmen müssen. Bisher hatten sich viele Versicherer geweigert, da nach ihrer Ansicht die Schadenersatzprozesse von Kleinanlegern unter das „Recht der Handelsgesellschaften“ fallen.
Wer bis zum Montag nicht mehr klagen kann, kann nach Meinung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz die drohende Verjährung auch außergerichtlich abwenden. Spätestens Montag müssen die T-Aktionäre einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Öra-Vergleichstelle in Hamburg stellen. Denn bis zu einem halben Jahr nach der Beendigung des Schlichtungsstellen-Verfahrens können die Telekom-Aktionäre noch Prospekthaftungsklagen einreichen.