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vzbv erwirkt Verbot gegen Werbung von Klingeltönen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg ein Grundsatzurteil erwirkt. Demnach ist Werbung in Jugendzeitschriften für Handy-Klingeltöne per 0190er-Rufnumern sittenwidrig und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Im Streitfall hatte die Firma Energy Call GmbH in der Zeitschrift „Bravo Girl“ für Klingeltöne , Hits und Logos geworben, die mit einem Anruf über einen kostenpflichtigen 0190er-Nummr für 1,86 €/Min. heruntergeladen werden konnten.
Der vzbv forderte zum Schutz von minderjährigen Verbrauchern vor unüberschaubaren Ausgaben eine Tarifbegrenzung bei kinder- und jugendbezogener Mehrwertdienstangebote sowie ein Verbot der Aufforderung von Wiederholungsanrufen. Zudem kündigte er an, gegen weitere Jugendzeitschriften rechtlich vorzugehen, wenn diese entsprechende Werbung veröffentlichen. Mit dem Urteil bestätigten die Richter die Auffassung des vzbv, wonach Werbung die Unerfahrenheit und den Spieltrieb der Kinder und Jugendlichen zu gewerblichen Zwecken ausnutzt. Wegen der unüberschaubaren Kosten sind Mehrwertdienstleistungen besonders für Minderjährige gefährlich, denn oft entstehen beträchtliche Summen, die nicht selten den Einstieg in die Verschuldung bedeuten.
Eltern, deren Kinder erhebliche Telefongebühren verursacht haben, rät der vzbv sich bei den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. Beschwerden können zudem an den Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in Düsseldorf eingereicht werden.
Der vzbv forderte zum Schutz von minderjährigen Verbrauchern vor unüberschaubaren Ausgaben eine Tarifbegrenzung bei kinder- und jugendbezogener Mehrwertdienstangebote sowie ein Verbot der Aufforderung von Wiederholungsanrufen. Zudem kündigte er an, gegen weitere Jugendzeitschriften rechtlich vorzugehen, wenn diese entsprechende Werbung veröffentlichen. Mit dem Urteil bestätigten die Richter die Auffassung des vzbv, wonach Werbung die Unerfahrenheit und den Spieltrieb der Kinder und Jugendlichen zu gewerblichen Zwecken ausnutzt. Wegen der unüberschaubaren Kosten sind Mehrwertdienstleistungen besonders für Minderjährige gefährlich, denn oft entstehen beträchtliche Summen, die nicht selten den Einstieg in die Verschuldung bedeuten.
Eltern, deren Kinder erhebliche Telefongebühren verursacht haben, rät der vzbv sich bei den Verbraucherzentralen beraten zu lassen. Beschwerden können zudem an den Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) in Düsseldorf eingereicht werden.