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Erneut Telefax-Werbung durch Verbraucher gestoppt
Erneut ist es Verbrauchern gelungen, sich gegen die sittenwidrige Versendung von Telefax-Werbung zur Wehr zu setzen. Die schweizerische Swisscom AG sperrt heute deshalb als Netzbetreiberin die Leitungen der Kunden in der Schweiz für in Deutschland geschaltete Mehrwertdienstnummern.
Das Unternehmen verschickte über ein Jahr lang massenhaft und im großen Stil Telefax-Werbung an Verbraucher mit der Bewerbung von Software-Produkten, wie etwa „KlickTel Telefonauskunft“, „Ruf-Ident“, „D-Info Routenplaner“. Die deutsche 0180-Service-Rufnummern fungierten hierbei als Telefax-Bestellnummer. Unter verschiedenen Firmenbezeichnungen wie „Software Markt“, „Software Selection“, „Globo-e-Shop“ oder „Globonet“ trat das Unternehmen auf. Auf der Internetseite fand sich jedoch kein gültiges Impressum. Die Firma Globo-e-Shop mit Sitz in der Schweiz reagierte in keiner Weise auf die Abmahnungen von Verbrauchern gegen die Versendung der Telefax-Werbung.
Nach dem im August 2002 eingeführten §13a TKV wandten sich die Verbraucher sowohl gegen die Telekom als auch gegen die schweizerische Swisscom als Netzbetreiberin der Rufnummern. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) fand heraus, dass die Rufnummern der Swisscom zugeteilt worden waren und die Telekom diese Rufnummern in Deutschland weiterschaltete an die Swisscom. Beide Unternehmen reagierten auf die Abmahnungen der Verbraucher schnell und schalteten die Service-Rufnummern ab. Das Beispiel zeigt deutlich, dass es Betroffenen aufgrund des §13a TKV auf effektive Weise möglich ist, sich gegen Versender von Telefaxen aus dem Ausland durch Ansprüche gegen die Netzbetreiber zur Wehr zu setzen.
Von der Abschaltung sind folgende Nummern betroffen:
0180 222 42 12
0180 222 42 14
0180 222 42 16
0180 222 31 39
0180 200 01 25
Das Unternehmen verschickte über ein Jahr lang massenhaft und im großen Stil Telefax-Werbung an Verbraucher mit der Bewerbung von Software-Produkten, wie etwa „KlickTel Telefonauskunft“, „Ruf-Ident“, „D-Info Routenplaner“. Die deutsche 0180-Service-Rufnummern fungierten hierbei als Telefax-Bestellnummer. Unter verschiedenen Firmenbezeichnungen wie „Software Markt“, „Software Selection“, „Globo-e-Shop“ oder „Globonet“ trat das Unternehmen auf. Auf der Internetseite fand sich jedoch kein gültiges Impressum. Die Firma Globo-e-Shop mit Sitz in der Schweiz reagierte in keiner Weise auf die Abmahnungen von Verbrauchern gegen die Versendung der Telefax-Werbung.
Nach dem im August 2002 eingeführten §13a TKV wandten sich die Verbraucher sowohl gegen die Telekom als auch gegen die schweizerische Swisscom als Netzbetreiberin der Rufnummern. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) fand heraus, dass die Rufnummern der Swisscom zugeteilt worden waren und die Telekom diese Rufnummern in Deutschland weiterschaltete an die Swisscom. Beide Unternehmen reagierten auf die Abmahnungen der Verbraucher schnell und schalteten die Service-Rufnummern ab. Das Beispiel zeigt deutlich, dass es Betroffenen aufgrund des §13a TKV auf effektive Weise möglich ist, sich gegen Versender von Telefaxen aus dem Ausland durch Ansprüche gegen die Netzbetreiber zur Wehr zu setzen.
Von der Abschaltung sind folgende Nummern betroffen: