Seite bewerten:
100%
0%

NEXNET muss Verbindungsdaten kostenlos herausgeben

15.07.2003 von
Auf Reklamationen der Telefonrechnung reagierte die für viele Telefonanbieter als Beschwerde- und Mahnstelle tätige NEXNET GmbH auf eigenwillige Art: Von Kunden, die eine exakte Aufstellung ihrer Verbindungsdaten wünschten, verlangte die Gesellschaft, vorab 23,20 Euro zu überweisen. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoß gegen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und forderte NEXNET auf, die "gesetzeswidrige Praxis" zu unterlassen.

Weil sich die Firma weigerte, urteilte nun auf Klage der Verbraucherschützer das Landgericht Berlin (Az.:26 O 78/03): Bei Einwendungen gegen die Telefonrechnung muss NEXNET die Telefonate aufschlüsseln - und zwar kostenlos, auch wenn der Kunde vorher keinen Auftrag für einen regelmäßigen Einzelverbindungs-Nachweis erteilt hat.

Wer bereits gezahlt hat, dem rät die Verbraucherzentrale, die 23,20 Euro unter Hinweis auf das Urteil mit einer zweiwöchigen Frist zurückzufordern.