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NEXNET muss Verbindungsdaten kostenlos herausgeben
Auf Reklamationen der Telefonrechnung reagierte die für viele Telefonanbieter als Beschwerde- und Mahnstelle tätige NEXNET GmbH auf eigenwillige Art: Von Kunden, die eine exakte Aufstellung ihrer Verbindungsdaten wünschten, verlangte die Gesellschaft, vorab 23,20 Euro zu überweisen. Die Verbraucherzentrale NRW sah darin einen Verstoß gegen die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung und forderte NEXNET auf, die "gesetzeswidrige Praxis" zu unterlassen.
Weil sich die Firma weigerte, urteilte nun auf Klage der Verbraucherschützer das Landgericht Berlin (Az.:26 O 78/03): Bei Einwendungen gegen die Telefonrechnung muss NEXNET die Telefonate aufschlüsseln - und zwar kostenlos, auch wenn der Kunde vorher keinen Auftrag für einen regelmäßigen Einzelverbindungs-Nachweis erteilt hat.
Wer bereits gezahlt hat, dem rät die Verbraucherzentrale, die 23,20 Euro unter Hinweis auf das Urteil mit einer zweiwöchigen Frist zurückzufordern.
Weil sich die Firma weigerte, urteilte nun auf Klage der Verbraucherschützer das Landgericht Berlin (Az.:26 O 78/03): Bei Einwendungen gegen die Telefonrechnung muss NEXNET die Telefonate aufschlüsseln - und zwar kostenlos, auch wenn der Kunde vorher keinen Auftrag für einen regelmäßigen Einzelverbindungs-Nachweis erteilt hat.
Wer bereits gezahlt hat, dem rät die Verbraucherzentrale, die 23,20 Euro unter Hinweis auf das Urteil mit einer zweiwöchigen Frist zurückzufordern.