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Dialer-Einwahlen künftig nur noch über 0900-9

23.07.2003 von
Dialer sollen sich künftig in Deutschland nur noch über die Rufnummerngasse 0900-9 einwählen dürfen. Das sehen neue Pläne der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) vor, berichtet Dialerschutz.de. Wie Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber der Internetseite berichtete, sollen die neuen Regelungen vom gleichen Tag an gelten, an denen auch das neue 0190-Gesetz in Kraft tritt - voraussichtlich also noch in diesem Sommer.

Webdialer sind kleine Programme, die den PC über eine hochtarifierte Nummer wie 0190 und 0900 mit dem Internet verbinden. Mit der Schaffung einer eigenen Rufnummerngasse für Dialer erfüllt die Regulierungsbehörde eine Vorgabe des neuen Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Nummern, das am 10. Juli verabschiedet worden war. Das Gesetzeswerk sieht unter anderem eine Tarifbegrenzung bei Mehrwertdienstnummern auf 30 Euro pro Verbindung im Blocktarif und maximal zwei Euro pro Minute vor. Außerdem müssen teure Verbindungen nach höchstens einer Stunde getrennt werden, Verbraucher erhalten ein besseres Auskunftsrecht, um die Anbieter von Mehrwertdiensten in Erfahrung bringen zu können.

Die Schaffung einer eigenen Rufnummerngasse für Dialer ist ebenfalls ein Bestandteil des neuen Gesetzes. Sie soll es Verbrauchern künftig einfacher machen, sich durch Sperrung genau dieser Nummer vor unerwünschten Einwahlen zu schützen. Bisher war das mehr als schwierig - Webdialer wählten sich über verschiedensten Nummern ein, angefangen von der 0190 über die 0900 bis hin zu 0192 und 0193. Selbst eine 01805 wurde in einem Webdialer bereits als Einwahlnummer entdeckt, so Dialerschutz.de.

In einem aktuellen Entwurf, der Dialerschutz.de vorliegt, formuliert die Regulierungsbehörde ganz genaue Regeln für die Zuteilung der neuen Dialer-Nummern. So bestehen die Einwahlnummern für Webdialer künftig aus der Vorwahl 0900-9 und einer sechsstelligen Teilnehmerrufnummer. Antragsteller mit einer Auslandsadresse müssen einen Empfangsbevollmächtigten mit einer ladungsfähigen Anschrift im Inland angeben. Die RegTP kann festlegen, wie viele Rufnummern einem Antragsteller höchstens zugeteilt werden. Der Antragsteller darf die ihm zugeteilte Rufnummer nur für einen Dialer nutzen, der zudem rechtskonform sein muss. Bei Verstößen gegen die Regeln kann die Zuteilung der Dialer-Nummer von der Regulierungsbehörde widerrufen werden.

Die Reg TP wird dem Entwurf zufolge ein elektronisches Verzeichnisse der zugeteilten Rufnummern unter Angabe der Zuteilungsnehmer und deren ladungsfähigen Anschriften erstellen. Dieses Verzeichnis könne dann im Internet unter http://www.regtp.de eingesehen werden. Anträge auf Zuteilung einer Dialer-Nummer werden laut Entwurf online über die Internetseiten der Regulierungsbehörde gestellt werden können.Im Vorfeld der geplanten Einrichtung der neuen 0900-9-Nummerngasse hat die Regulierungsbehörde jetzt eine entsprechende schriftliche Anhörung der von den neuen Regeln Betroffenen gestartet.
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