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Gesetz gegen Telefonbetrügereien tritt in Kraft
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er und 0900er-Mehrwertdiensterufnummern in Kraft. "Mit dem heutigen Tag haben Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich mehr Rechte im Telekommunikationsbereich. Das Gesetz sorgt für Preistransparenz und Missbräuche können wirksam bekämpft werden", so Renate Künast, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Im Gesetz sind u.a. folgende Punkte geregelt:
Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu Namen und ladungsfähiger Anschrift der Anbieter, Preisangabepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung,
Einführung Entgeltobergrenze von 2 Euro pro Minute bzw. bei Blocktarifen von 30 Euro,
Automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde,
Registrierungsverfahren für sog. Dialer, die verbraucherschützende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen,
Beschränkung der Dialer auf nur eine Rufnummerngasse, die der Verbraucher sperren kann,
Befugnis der RegTP zum Entzug der Nummern bei rechtswidrigem Missbrauch.