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Ab sofort Dialerüberprüfung möglich
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) stellt seit heute ihre Registrierungsdatenbank für Dialer ins Netz. Jeder Verbraucher hat ab sofort die Möglichkeit, die Registrierung eines Dialers bei der Behörde und somit seine Legalität festzustellen. Mit der seit dem 15. August zwingend vorgeschriebenen Anmeldung eines Dialers bei der Regulierungsbehörde versichert der Anbieter, dass sein Einwählprogramm die gesetzlichen Vorgaben einhält.
Mithilfe seines eindeutigen elektronischen „Fingerabdrucks“, dem so genannten Hashwert, der in der Datenbank der Reg TP erfasst ist, kann überprüft werden, ob ein Anbieter registriert ist und somit die Mindestanforderungen erfüllt. Benutzt ein Anbieter einen Dialer als Zahlungsmittel, so muss er dem Verbraucher den Hashwert kostenlos übermitteln. Nach einem Vergleich des Dialer-Hashwertes mit dem in der Datenbank gespeicherten Wert steht fest, ob der Anbieter die gesetzlichen Vorgaben einhält und folglich die Zahlung für den Kunden verpflichtend ist. Die Hashwert-Überprüfung kann mit dem speziellen Programm „Hashwertanzeige.exe“ durchgeführt werden.
Mithilfe seines eindeutigen elektronischen „Fingerabdrucks“, dem so genannten Hashwert, der in der Datenbank der Reg TP erfasst ist, kann überprüft werden, ob ein Anbieter registriert ist und somit die Mindestanforderungen erfüllt. Benutzt ein Anbieter einen Dialer als Zahlungsmittel, so muss er dem Verbraucher den Hashwert kostenlos übermitteln. Nach einem Vergleich des Dialer-Hashwertes mit dem in der Datenbank gespeicherten Wert steht fest, ob der Anbieter die gesetzlichen Vorgaben einhält und folglich die Zahlung für den Kunden verpflichtend ist. Die Hashwert-Überprüfung kann mit dem speziellen Programm „Hashwertanzeige.exe“ durchgeführt werden.