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BITKOM fechtet Urheberabgaben auf PCs und Drucker an

25.10.2003 von
Gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Abgaben auf PCs und Drucker hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), bei der Wettbewerbskommission der EU Beschwerde eingelegt.

BITKOM wehrt sich dagegen, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Monopolstellung missbrauchen, indem sie ohne sachliche Rechtfertigung hohe Abgaben auf Geräte festlegen und einfordern. Da zudem kein anderes EU-Land ebenso verfährt, sind deutsche Hersteller und Händler benachteiligt, da sie ihre Geräte zu höheren Preisen verkaufen müssen und im Vergleich zu ausländischen Anbietern nicht mehr konkurrenzfähig sind.

Konkret kritisiert BITKOM folgende Punkte:
  • Es werden Abgaben auf Geräte erhoben, die gar nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen im Sinne des § 53 des Urheberrechtsgesetzes vorzunehmen.
  • Die Abgabenhöhe auf Computer und Drucker wird willkürlich und unangemessen hoch angesetzt.
  • Die Abgabenhöhe wird nicht in einer transparenten und nachvollziehbaren Weise begründet.
  • Die erhobenen Abgaben finden in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Entsprechung und ziehen somit Wettbewerbsverzerrungen nach sich.
  • Die Verwertungsgesellschaften treiben nicht von allen betroffenen Unternehmen Abgaben ein, sodass sich auch in Deutschland selbst Wettbewerbsverzerrungen ergeben.

    Die deutschen Verbraucher müssen im Endeffekt einen höheren Preis für die Geräte zahlen als Käufer in den anderen europäischen Ländern. Pro Starterpaket käme laut BITKOM eine Mehrbelastung von 69,75 Euro (netto) auf sie zu.
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