100%
0%
Einstweilige Verfügung gegen Telekom wegen Rückwerbemaßnahmen
Das Landgericht München hat auf Antrag der TELE2 eine einstweilige Verfügung gegen wettbewerbswidriges Verhalten der Deutschen Telekom erlassen. Die Telekom nutzte ihre Kenntnis über TELE2-Kundenaufträge zur Abwerbung von TELE2-Preselection-Kunden.
Telefonkunden, die sich für TELE2 Preselection entschieden hatten, wurden demnach gezielt von Mitarbeitern der Deutschen Telekom angerufen, um sie für Orts- und Fernverbindungen über Telekom zurückzugewinnen. Diese Nutzung von Informationen verstößt aus TELE2 Sicht gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das Landgericht München untersagt mit sofortiger Wirkung das von TELE2 unter Beweis gestellte Verhalten und droht Telekom bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000EUR Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden.
TELE2 konnte mit 250 eidesstattlichen Versicherungen unter Beweis stellen, dass die Telekom vertraulichen Informationen für Rückwerbemaßnahmen nutzte. In mehr als 10 Prozent der Fälle erklärten TELE2 Kunden sogar, dass sie gegen ihren klar geäußerten Willen wieder auf das Netz der Telekom eingestellt wurden.
Telefonkunden, die sich für TELE2 Preselection entschieden hatten, wurden demnach gezielt von Mitarbeitern der Deutschen Telekom angerufen, um sie für Orts- und Fernverbindungen über Telekom zurückzugewinnen. Diese Nutzung von Informationen verstößt aus TELE2 Sicht gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht. Das Landgericht München untersagt mit sofortiger Wirkung das von TELE2 unter Beweis gestellte Verhalten und droht Telekom bei Zuwiderhandlung mit bis zu 250.000EUR Ordnungsgeld. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann angefochten werden.
TELE2 konnte mit 250 eidesstattlichen Versicherungen unter Beweis stellen, dass die Telekom vertraulichen Informationen für Rückwerbemaßnahmen nutzte. In mehr als 10 Prozent der Fälle erklärten TELE2 Kunden sogar, dass sie gegen ihren klar geäußerten Willen wieder auf das Netz der Telekom eingestellt wurden.