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Verbraucherzentrale fordert Verschärfung des Missbrauchsgesetzes
Die Häufung von Beschwerden in den Verbraucherzentralen bestätigt, dass das seit 15. August 2003 gültige Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern nicht ausreicht, um die Verbraucher zu schützen. Diese Meinung vertritt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
"Auch das BGH-Urteil der vergangenen Woche, wonach infolge eines unbemerkt installierten Dialers entstandene Internetverbindungen nicht bezahlt werden müssen, kann nur teilweise ausgleichen, was der Gesetzgeber an Hausaufgaben bisher versäumt hat", so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen des vzbv. Geschäftemacher würden mit vielfältigen Methoden die Lücken im Gesetz ausnutzen, zum Beispiel auf Rufnummern ausweichen, die vom Gesetz ausgenommen sind.
Der vzbv fordert daher eine Verschärfung des Missbrauchsgesetzes. Kernforderungen sind die Aufnahme sämtlicher Mehrwertdiensterufnummern und die Übertragung der Beweislast auf den Dienstanbieter oder Netzbetreiber. Bisher muss der Kunde beweisen, dass ein Betrag zu Unrecht oder überzogen in Rechnung gestellt wurde.
"Auch das BGH-Urteil der vergangenen Woche, wonach infolge eines unbemerkt installierten Dialers entstandene Internetverbindungen nicht bezahlt werden müssen, kann nur teilweise ausgleichen, was der Gesetzgeber an Hausaufgaben bisher versäumt hat", so Patrick von Braunmühl, Leiter Fachbereich Wirtschaftsfragen des vzbv. Geschäftemacher würden mit vielfältigen Methoden die Lücken im Gesetz ausnutzen, zum Beispiel auf Rufnummern ausweichen, die vom Gesetz ausgenommen sind.
Der vzbv fordert daher eine Verschärfung des Missbrauchsgesetzes. Kernforderungen sind die Aufnahme sämtlicher Mehrwertdiensterufnummern und die Übertragung der Beweislast auf den Dienstanbieter oder Netzbetreiber. Bisher muss der Kunde beweisen, dass ein Betrag zu Unrecht oder überzogen in Rechnung gestellt wurde.