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Regierungsfraktionen einigen sich auf neues TK-Gesetz
Die rot-grüne Regierungsfraktion hat sich auf eine endgültige Fassung des neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) geeinigt. Das neue Gesetz soll am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt. Eine Novellierung war nötig geworden, um das Gesetz an den veränderten Markt und EU-Recht anzupassen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Bietet die Telekom ein neues Produkt an, so ist sie verpflichtet die technischen Vorleistungen ihren Konkurrenten gleichzeitig zur Verfügung zu stellen.
Konkurrenten erhalten das Recht schnelle DSL-Anschlüsse bei der Telekom zu Großhandelskonditionen zu kaufen, um den Endverbrauchern diese mit ihrem Namen anzubieten. Doch müssen sie im Gegenzug Netzkapazitäten bei der Telekom anmieten.
Bei der monatlichen Abrechnung muss die Telekom weiterhin die Gebühren ihrer Konkurrenten einfordern, doch lediglich bis zu 30 Euro. Die Mahnungen müssen die Anbieter selbst erstellen.
Ferner sollen zahlreiche Daten das Kommunikationsverhalten der Kunden betreffend gespeichert werden. Die aus Sicherheitsgründen erhobenen Daten sollen laut Bundesrat 6 Monate gespeichert werden, dies lehnt die Regierung jedoch ab.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick: