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mobilcom: Klage gegen France Télécom aussichtslos
Vorstand und Aufsichtsrat der mobilcom AG halten die von einzelnen Aktionären angestrebte Schadensersatz-Klage gegen France Télécom für aussichtslos. Denn mobilcom ist durch France Télécom weder ein Schaden entstanden, noch wurde das Unternehmen durch den mit 28,5 Prozent beteiligten Aktionär beherrscht.
In voller Eigenverantwortlichkeit und aus unternehmerischer Überzeugung hatten mobilcom, Gerhard Schmid und France Télécom sich vertraglich darauf verständigt, das UMTS-Projekt gemeinsam zu starten. Zu diesem Zweck nutzten beide Gesellschaften ein Joint Venture zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz, die MobilCom Multimedia GmbH. France Télécom zahlte im Wege einer Kapitalerhöhung 3,7 Mrd. Euro ein - um deren Verbleib es bei der kritischen Frage der Investorengruppe letztlich geht. Die Verwendung der Mittel war aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von vorn herein zweckgebunden. Sie sollten - weil alle Beteiligten dies freiwillig so beschlossen hatten - zum Lizenzerwerb verwendet werden.
Im weiteren Verlauf kristallisierte sich die Erkenntnis heraus, dass der Geschäftsplan für das UMTS-Projekt nicht aufrecht zu halten war. Deshalb und aufgrund weiterer Differenzen (Millennium-Geschäft von Gerhard Schmid) stellte France Télécom die Zahlungen ein. Schließlich kam es zu der bekannten existenziellen Krise der mobilcom AG, die mit dem MC Settlement Agreement und der damit verbundenen Schuldenübernahme durch France Télécom gelöst wurde. Die außerordentliche Hauptversammlung der mobilcom AG hat dieser Vereinbarung am 27. Januar 2003 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.
Die Vereinbarung mit France Télécom war für mobilcom eindeutig vorteilhaft. Denn die Darlehensschuld von 7,1 Mrd. Euro wäre durch zusätzlichen Kapitalbedarf im Zuge des weiteren Netzaufbaus und der Vorfinanzierung von Marketingaufwand zur Kundengewinnung einschließlich Zinsaufwand bis 2009 auf 14,2 Mrd. Euro angewachsen. Selbst nach dem noch optimistischen Geschäftsplan von Anfang 2002 hätte es mindestens 18 Jahre erfordert, die Darlehensschuld aus zukünftigen Erträgen zurückzuführen. Während dieser Zeitspanne wäre der gesamte freie Cash-Flow also den Kreditgebern und nicht den mobilcom-Aktionären zugeflossen. Deshalb erwies sich auch die UMTS-Lizenz als wertlos und die Bemühungen, für das UMTS-Projekt neue Partner zu finden oder die UMTS-Lizenz zu verkaufen, schlugen fehl. Das MC Settlement Agreement war eine einmalige Chance zur Befreiung von der drückenden Schuldenlast und schuf zugleich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der mobilcom AG.
Die These der Investorengruppe beruht auf dem Vorwurf, mobilcom hätte es im Rahmen der ab September 2002 einsetzenden Rettungsbemühungen versäumt, von den Franzosen die 3,7 Mrd. Euro aus der Kapitalerhöhung wieder zurück zu fordern. Die Rückforderung, so die These weiter, sei aufgrund einer faktischen Beherrschung seitens France Télécom unterlassen worden. Diese Unterstellung ist abwegig: Hätte France Télécom mobilcom tatsächlich beherrscht, wäre der in Alternative zur Insolvenz des Unternehmens erzielte Verhandlungserfolg sicherlich nie durchsetzbar gewesen.
In voller Eigenverantwortlichkeit und aus unternehmerischer Überzeugung hatten mobilcom, Gerhard Schmid und France Télécom sich vertraglich darauf verständigt, das UMTS-Projekt gemeinsam zu starten. Zu diesem Zweck nutzten beide Gesellschaften ein Joint Venture zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz, die MobilCom Multimedia GmbH. France Télécom zahlte im Wege einer Kapitalerhöhung 3,7 Mrd. Euro ein - um deren Verbleib es bei der kritischen Frage der Investorengruppe letztlich geht. Die Verwendung der Mittel war aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von vorn herein zweckgebunden. Sie sollten - weil alle Beteiligten dies freiwillig so beschlossen hatten - zum Lizenzerwerb verwendet werden.
Im weiteren Verlauf kristallisierte sich die Erkenntnis heraus, dass der Geschäftsplan für das UMTS-Projekt nicht aufrecht zu halten war. Deshalb und aufgrund weiterer Differenzen (Millennium-Geschäft von Gerhard Schmid) stellte France Télécom die Zahlungen ein. Schließlich kam es zu der bekannten existenziellen Krise der mobilcom AG, die mit dem MC Settlement Agreement und der damit verbundenen Schuldenübernahme durch France Télécom gelöst wurde. Die außerordentliche Hauptversammlung der mobilcom AG hat dieser Vereinbarung am 27. Januar 2003 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.
Die Vereinbarung mit France Télécom war für mobilcom eindeutig vorteilhaft. Denn die Darlehensschuld von 7,1 Mrd. Euro wäre durch zusätzlichen Kapitalbedarf im Zuge des weiteren Netzaufbaus und der Vorfinanzierung von Marketingaufwand zur Kundengewinnung einschließlich Zinsaufwand bis 2009 auf 14,2 Mrd. Euro angewachsen. Selbst nach dem noch optimistischen Geschäftsplan von Anfang 2002 hätte es mindestens 18 Jahre erfordert, die Darlehensschuld aus zukünftigen Erträgen zurückzuführen. Während dieser Zeitspanne wäre der gesamte freie Cash-Flow also den Kreditgebern und nicht den mobilcom-Aktionären zugeflossen. Deshalb erwies sich auch die UMTS-Lizenz als wertlos und die Bemühungen, für das UMTS-Projekt neue Partner zu finden oder die UMTS-Lizenz zu verkaufen, schlugen fehl. Das MC Settlement Agreement war eine einmalige Chance zur Befreiung von der drückenden Schuldenlast und schuf zugleich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der mobilcom AG.
Die These der Investorengruppe beruht auf dem Vorwurf, mobilcom hätte es im Rahmen der ab September 2002 einsetzenden Rettungsbemühungen versäumt, von den Franzosen die 3,7 Mrd. Euro aus der Kapitalerhöhung wieder zurück zu fordern. Die Rückforderung, so die These weiter, sei aufgrund einer faktischen Beherrschung seitens France Télécom unterlassen worden. Diese Unterstellung ist abwegig: Hätte France Télécom mobilcom tatsächlich beherrscht, wäre der in Alternative zur Insolvenz des Unternehmens erzielte Verhandlungserfolg sicherlich nie durchsetzbar gewesen.