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Zunahme von Beschwerden über Rechtsverstöße im Internet
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. beklagt eine massive Zunahme von Beschwerden über Rechtsverstöße im Internet. Im vergangenen Jahr hat die Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft 3.247 Fälle aufgegriffen, in denen Handels- und Dienstleistungsangebote im Internet nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Insgesamt haben die Beschwerden über Internet-Verstöße damit einen Anteil am Gesamtarbeitsaufkommen von mittlerweile 17 Prozent erreicht.
Gerade die ständig wachsende Beliebtheit von Auktions-Plattformen wie eBay, auf denen sich jeder Nutzer als Internethändler bzw. –auktionator betätigen kann, habe zu einer drastischen Zunahme der Beschwerden geführt. Oftmals geben sich gewerbliche Anbieter nicht als solche zu erkennen, sondern treten als private Anbieter auf. Oftmals haben derartige Anbieter nicht einmal ihren Namen und ihre Anschrift im Internet angegeben. Der Verbraucher steht dann schutzlos da.
Die Zentrale berichtete über zahlreiche Fälle, in denen zum Teil ganz bewusst die Widerrufs-, Rückgabe- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher missachtet werden. So hatte etwa ein Autohaus seine Kunden im Internet beim Abschluss eines Darlehensvertrages ordnungsgemäß auf ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, jedoch sollten die Kunden für den Fall des Widerrufs 10 % des Autokaufpreises als Schadensersatz an das Autohaus leisten. Das Gesetz gewährt dem Verbraucher aber ein kostenloses Widerrufsrecht.
Gerade die ständig wachsende Beliebtheit von Auktions-Plattformen wie eBay, auf denen sich jeder Nutzer als Internethändler bzw. –auktionator betätigen kann, habe zu einer drastischen Zunahme der Beschwerden geführt. Oftmals geben sich gewerbliche Anbieter nicht als solche zu erkennen, sondern treten als private Anbieter auf. Oftmals haben derartige Anbieter nicht einmal ihren Namen und ihre Anschrift im Internet angegeben. Der Verbraucher steht dann schutzlos da.
Die Zentrale berichtete über zahlreiche Fälle, in denen zum Teil ganz bewusst die Widerrufs-, Rückgabe- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher missachtet werden. So hatte etwa ein Autohaus seine Kunden im Internet beim Abschluss eines Darlehensvertrages ordnungsgemäß auf ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht aufmerksam gemacht, jedoch sollten die Kunden für den Fall des Widerrufs 10 % des Autokaufpreises als Schadensersatz an das Autohaus leisten. Das Gesetz gewährt dem Verbraucher aber ein kostenloses Widerrufsrecht.