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Telekom-Börsengang: Klage gegen Börsenzulassungsstelle
Am heutigen Donnerstag wird am Landgericht Franfurt die erste Klage gegen die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen in Bezug auf die Zulassung des dritten Börsengangs der Telekom im Jahr 2000 eingereicht. Die Vereinigung geschädigter Kapitalanleger und Kreditnehmer e.V. (VKK) wird exemplarisch für zunächst ca. 75 Kläger mit einem Streitwert von ca. 250.000,00 Euro den ersten Schriftsatz an das Gericht übergeben.
Der VKK liegt ein Rechtsgutachten vor, welches die Absichten vieler T-Aktionäre stützt, die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen zu verklagen. Es wird davon ausgegangen, dass der Zulassungsstelle hätte auffallen müssen, dass das Immobilienvermögen der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt möglicherweise falsch bewertet worden ist.
Da somit die Sorgfaltspflichten der Behörde eklatant verletzt und die Verjährungsfristen diesbezüglich noch nicht abgelaufen seien, geht das Gutachten davon aus, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden (also die Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs) bei den Kleinaktionären zu haften hat.
Der VKK liegt ein Rechtsgutachten vor, welches die Absichten vieler T-Aktionäre stützt, die Börsenzulassungsstelle des Landes Hessen zu verklagen. Es wird davon ausgegangen, dass der Zulassungsstelle hätte auffallen müssen, dass das Immobilienvermögen der Deutschen Telekom im Emissionsprospekt möglicherweise falsch bewertet worden ist.
Da somit die Sorgfaltspflichten der Behörde eklatant verletzt und die Verjährungsfristen diesbezüglich noch nicht abgelaufen seien, geht das Gutachten davon aus, dass die Zulassungsstelle für den eingetretenen Schaden (also die Differenz zwischen Kaufkurs und heutigem Kurs) bei den Kleinaktionären zu haften hat.