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DeTeMedien erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Googelb
Die Telekom-Tochter DeTeMedien hat beim Landgericht Frankfurt/Main eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens Googelb erwirkt. Als Begründung für den Beschluss heißt es: "Im Waren- und Dienstleistungsbereich von Branchenverzeichnissen weisen sowohl die benutzte Farbe Gelb als auch das Wort "Gelb" auf die Marken der Gelben Seiten hin."
Die Varetis AG, Betreiber der Seite will gegen diese Entscheidung vorgehen. Auf Grund des Gerichtsbeschlusses trägt das Internet-Portal jetzt den Namen GoYellow. Varetis will außerdem die Löschung der Marke "Gelbe Seiten" beantragen. Der Vorstandsvorsitzende der Varetis AG, Dr. Klaus Harisch, ist zuversichtlich, dass der Antrag Erfolg haben wird, denn in allen anderen Ländern Europas heißen Branchenbücher in der Übersetzung "Gelbe Seiten". Dies sei ein eindeutiger Beweis, dass es sich auch in Deutschland nicht um eine Marke handelt.
Das Bundespatentgericht unterstreicht diese Position in einem Entschluss vom 4. Dezember 1998: Darin wird festgestellt, dass eine Schutzfähigkeit nur für den Gesamtbegriff "Gelbe Seiten" in Betracht kommt, allerdings keinesfalls nur für das Wort "Gelb" allein.
Bei der neuen Findmaschine, die jetzt unter www.GoYellow.de im Internet auftritt, können kleine und mittelständische Firmen für einen Euro am Tag einen umfangreichen Werbeeintrag platzieren. Hier können sie ihr Angebot präsentieren und jederzeit neu gestalten. Der Start von GoYellow am 15. Oktober 2004 wird von einer umfangreichen Werbekampagne begleitet.
Die Varetis AG, Betreiber der Seite will gegen diese Entscheidung vorgehen. Auf Grund des Gerichtsbeschlusses trägt das Internet-Portal jetzt den Namen GoYellow. Varetis will außerdem die Löschung der Marke "Gelbe Seiten" beantragen. Der Vorstandsvorsitzende der Varetis AG, Dr. Klaus Harisch, ist zuversichtlich, dass der Antrag Erfolg haben wird, denn in allen anderen Ländern Europas heißen Branchenbücher in der Übersetzung "Gelbe Seiten". Dies sei ein eindeutiger Beweis, dass es sich auch in Deutschland nicht um eine Marke handelt.
Das Bundespatentgericht unterstreicht diese Position in einem Entschluss vom 4. Dezember 1998: Darin wird festgestellt, dass eine Schutzfähigkeit nur für den Gesamtbegriff "Gelbe Seiten" in Betracht kommt, allerdings keinesfalls nur für das Wort "Gelb" allein.
Bei der neuen Findmaschine, die jetzt unter www.GoYellow.de im Internet auftritt, können kleine und mittelständische Firmen für einen Euro am Tag einen umfangreichen Werbeeintrag platzieren. Hier können sie ihr Angebot präsentieren und jederzeit neu gestalten. Der Start von GoYellow am 15. Oktober 2004 wird von einer umfangreichen Werbekampagne begleitet.