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Verfassungsbeschwerde im Telekomprozess eingereicht
Wegen des immer noch ausstehenden Termins zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren gegen die Deutsche Telekom hat die Anwaltskanzlei Rotter Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Gleichzeitig wurde im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt, möglichst umgehend geeignete Maßnahmen zum Fortgang des laufenden Klageverfahrens einzuleiten.
Neben den Klägern warten nach Angaben der Kanzlei zehntausende Telekom-Aktionäre auf eine erste Stellungnahme des Gerichts. Bereits im August 2001 verklagte die Kanzlei die Deutsche Telekom wegen der fehlerhaften Emissionsprospekte 1999 und 2000. Seitdem hat das Landgericht Frankfurt weder einen mündlichen Termin anberaumt, noch Aussagen zum weiteren Ablauf des Verfahrens gemacht. Nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung soll die mündliche Verhandlung jedoch so früh wie möglich stattfinden.
Neben den Klägern warten nach Angaben der Kanzlei zehntausende Telekom-Aktionäre auf eine erste Stellungnahme des Gerichts. Bereits im August 2001 verklagte die Kanzlei die Deutsche Telekom wegen der fehlerhaften Emissionsprospekte 1999 und 2000. Seitdem hat das Landgericht Frankfurt weder einen mündlichen Termin anberaumt, noch Aussagen zum weiteren Ablauf des Verfahrens gemacht. Nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung soll die mündliche Verhandlung jedoch so früh wie möglich stattfinden.