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BITKOM lehnt Pauschalabgaben auf PCs und Drucker ab
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt, dass das Bundesjustizministerium das deutsche Urheberrechtsgesetz modernisieren und in diesem Zusammenhang auch das pauschale Vergütungssystem neu regeln will. Aus Sicht des BITKOM dürfen allerdings nicht alle digitalen Geräte per se vergütungspflichtig werden. Nur Geräte, mit denen in erheblichem Umfang Privatkopien angefertigt werden, dürfen abgabepflichtig sein. Bei Geräten, die nur in ganz geringem Maße zum Kopieren genutzt werden, sind Abgaben hingegen nicht gerechtfertigt.
Nach wie vor lehnt BITKOM ab, Pauschalabgaben auf Drucker oder PCs einzuführen. „Abgaben auf diese Geräte führen zu Doppelzahlungen. Kopiervorgänge, an denen Drucker oder PC beteiligt sind, werden über bereits heute abgabepflichtige Peripheriegeräte wie den Scanner oder den CD- und DVD-Brenner vergütet. Und Inhalte aus dem Internet werden entweder direkt bezahlt oder werden zur freien Benutzung angeboten,“ so Peter Broß, Geschäftsführer des BITKOM.
Nach wie vor lehnt BITKOM ab, Pauschalabgaben auf Drucker oder PCs einzuführen. „Abgaben auf diese Geräte führen zu Doppelzahlungen. Kopiervorgänge, an denen Drucker oder PC beteiligt sind, werden über bereits heute abgabepflichtige Peripheriegeräte wie den Scanner oder den CD- und DVD-Brenner vergütet. Und Inhalte aus dem Internet werden entweder direkt bezahlt oder werden zur freien Benutzung angeboten,“ so Peter Broß, Geschäftsführer des BITKOM.