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ISIS schützt Kundendaten vor Inverssuche
Der Düsseldorfer Telefonanbieter ISIS hat angekündigt, seine Kunden automatisch gegen die neue Inverssuche der Auskunftsdienste zu schützen. Nach der Änderung des Telekommunikationsgesetzes dürfen Auskunftsdienste auch Namen, Adresse und Beruf von Kunden herausgeben, wenn nur die Rufnummer bekannt ist.
Die Deutsche Telekom will mit ihrem Auskunftsdienst von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen. Sie verweigert nur dann die Auskunft, wenn der Kunde dies ausdrücklich untersagt. ISIS hingegen gibt nur dann weiterführende Daten für Auskunftsdienste frei, wenn der Kunde dies ausdrücklich gestattet. Hierzu wurde der aktuellen Telefonrechnung ein Flyer beigelegt, auf dem der Wunsch zur Datenweitergabe geäußert werden kann. Auch wenn Name, Anschrift oder Beruf bereits im Telefonbuch stehen, ist die Nennung für die Auskunft ohne ausdrückliche Zustimmung des ISIS Kunden somit passé.
Die Deutsche Telekom will mit ihrem Auskunftsdienst von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen. Sie verweigert nur dann die Auskunft, wenn der Kunde dies ausdrücklich untersagt. ISIS hingegen gibt nur dann weiterführende Daten für Auskunftsdienste frei, wenn der Kunde dies ausdrücklich gestattet. Hierzu wurde der aktuellen Telefonrechnung ein Flyer beigelegt, auf dem der Wunsch zur Datenweitergabe geäußert werden kann. Auch wenn Name, Anschrift oder Beruf bereits im Telefonbuch stehen, ist die Nennung für die Auskunft ohne ausdrückliche Zustimmung des ISIS Kunden somit passé.