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Begriff "Telekom" nicht besonders schützenswert
Die Deutsche Telekom hat vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) eine juristische Niederlage einstecken müssen: Nachdem in erster Instanz das Landgericht Köln (Az. 31 O 297/03) der Klage des rosa Riesen noch stattgegeben hatte, entschied das OLG Köln (Az. 6 U 131/03) zugunsten der EURO Telekom Deutschland GmbH, dass der Begriff "Telekom" nicht besonders schützenswert ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Das berichtet der Nachrichtendienst pte.
Die Anwälte der Deutschen Telekom hatten wegen der Verwechslungsgefahr zwischen "Deutsche Telekom" und "EURO Telekom" Klage eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsvertreter hätte das Wort "Telekom" eine "prägende Kennzeichnung" erlangt. Die EURO Telekom wies diese Argumentation zurück und stützt sich dabei auf ein Ende 2003 ergangenes BGH-Urteil. Der BGH hatte die Bezeichnung "Telekom" als Firmenbestandteil aufgrund der Verkehrsdurchsetzung nur normale, also keineswegs überragende Kennzeichnungskraft bestätigt und somit die prägende Kennzeichnung verneint.
Der BGH und auch das OLG Köln haben weiterhin entschieden, dass darüber hinaus ein allgemeines Freihaltebedürfnis an dem Begriff "Telekom" besteht. Er gilt als eine gängige Abkürzung für Telekommunikation und dient im inzwischen liberalisierten Telekommunikationsmarkt vielen Firmen zur Branchenkennzeichnung.
Die Anwälte der Deutschen Telekom hatten wegen der Verwechslungsgefahr zwischen "Deutsche Telekom" und "EURO Telekom" Klage eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsvertreter hätte das Wort "Telekom" eine "prägende Kennzeichnung" erlangt. Die EURO Telekom wies diese Argumentation zurück und stützt sich dabei auf ein Ende 2003 ergangenes BGH-Urteil. Der BGH hatte die Bezeichnung "Telekom" als Firmenbestandteil aufgrund der Verkehrsdurchsetzung nur normale, also keineswegs überragende Kennzeichnungskraft bestätigt und somit die prägende Kennzeichnung verneint.
Der BGH und auch das OLG Köln haben weiterhin entschieden, dass darüber hinaus ein allgemeines Freihaltebedürfnis an dem Begriff "Telekom" besteht. Er gilt als eine gängige Abkürzung für Telekommunikation und dient im inzwischen liberalisierten Telekommunikationsmarkt vielen Firmen zur Branchenkennzeichnung.