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Aufrunden bei Euro-Umstellung war unzulässig

15.09.2004 von
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Aufrundungen von Dienstleistungstarifen im Zuge der Euro-Umstellung unzulässig waren. Im vorliegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg dem Mobilfunkbetreiber O2 (damals noch Viag Interkom) vorgeworfen, die Währungsumstellung zu teilweise erheblichen Preiserhöhungen genutzt zu haben. So wurde beispielsweise im "Genion Home" Tarif der Minutenpreis für Ortsgespräche von 5 Pfennig (2,56 Cent) auf 3 Cent aufgerundet. Nach Auffassung des Gerichts hätten nicht die Tarife, sondern nur die Endbeträge gerundet werden dürfen.

Die endgültige Entscheidung muss nun das Landgericht München treffen. Das Gericht ist in seiner Entscheidung aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Die Verbraucherzentrale erwartet von O2 eine automatische Erstattung für alle betroffenen Kunden. Andernfalls müsste jeder betroffene Kunde einzeln seine Ansprüche geltend machen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können Kunden die überzahlten Beträge zurückverlangen und notfalls einklagen, in der Regel auch, wenn sie ohne Vorbehalt gezahlt hatten. Wer seinerzeit wegen der durch die Rundung eingetretenen Preiserhöhung gekündigt hatte, wird mit dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt und muss keinerlei Forderungen durch O2 mehr befürchten.
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