Seite bewerten:
100%
0%

eco fordert: Keine Auskunftspflicht für Provider

30.01.2005 von
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. begrüßt die am Dienstag bekannt gewordene Entscheidung des OLG Frankfurt (Az. 11 U 51/04), mit der das Gericht Auskunftsansprüche eines Tonträgerunternehmens gegen einen Access-Provider zurückgewiesen hat.

Das Gericht hatte entschieden, dass ein Zugangs-Provider grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Kundendaten von Internetnutzern mitzuteilen, die im Internet Musikdateien zum Download anbieten und dadurch Urheberrechte Dritter verletzen. "Die Entscheidung entspricht im Hinblick auf die Frage von Auskunftsansprüchen der klaren Intention des Gesetzgebers. Die gesetzliche Regelung sieht für reine Zugangs-Provider eine Haftungsbefreiung für fremde Inhalte vor, die der Provider nur durchleitet und daher weder kennt, noch kennen kann und aufgrund des Fernmeldegeheimnisses auch nicht kennen darf", so Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung beim eco-Verband.

eco verweist insbesondere darauf, dass solche Auskunftsersuchen wegen der damit verbundenen Eingriffe in den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis aus gutem Grund den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten sind. Diese werden von der Musik- und Filmindustrie auch regelmäßig eingeschaltet. Gerade in Fällen organisierter und gewerblicher Urheberrechtsverletzungen reagieren die Ermittlungsbehörden zügig und effektiv. Die Provider kooperieren mit den Strafverfolgungsbehörden und unterstützen diese bei ihren Ermittlungstätigkeiten, unter anderem durch die Erteilung benötigter Auskünfte. "Daher ist es abwegig, den Providern den Schutz von Musikpiraten zu unterstellen" so Süme.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft bekräftigt vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer Beibehaltung der gesetzlichen Regelung. Demgegenüber fordert die Musik- und Filmindustrie im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts die Einführung eigener Auskunftsansprüche, ohne hierzu die Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen. "Es kann nicht angehen, dass der Content-Industrie dieselben Auskünfte zu erteilen sind wie Strafverfolgungsbehörden. Diese Auskünfte stellen erhebliche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz dar. Die Strafprozessordnung stellt sicher, dass diese Eingriffe der rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen", so eco-Vorstand Süme. "Dies kann durch die Einführung zivilrechtlicher Auskunftsansprüche überhaupt nicht gewährleistet werden."
Aktuelle News
Digitale Zahlungsmittel im Vergleich: Diese Optionen bieten Anonymität und Sicherheit

04.12.2025: Bild: freepik.com/ijeab Online-Zahlungen gehören längst zum Alltag. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis vieler ...weiter

BLACK WEEK 2025 bei freenet: Die beste Shoppingwoche des Jahres startet jetzt!

19.11.2025: Es ist wieder soweit: freenet eröffnet die Black Week und bringt die besten Deals des Jahres direkt zu ihren ...weiter

Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe

18.10.2025: Bild: Samsung Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe nach enttäuschendem S25-Modell Lange Zeit ...weiter

So gelingt der professionelle Online-Auftritt: Domain, Hosting und Sicherheit im Überblick

13.10.2025: Bild: freepik.com/rawpixel.com Eine funktionierende und professionelle Webpräsenz ist heute für nahezu jedes ...weiter

20 Jahre klarmobil: Neue Aktionstarife

24.09.2025: klarmobil feiert seinen 20 jährigen Geburtstag mit Aktionstarifen – und zwar noch bis 30.09., 23:59 Uhr ...weiter

DR.SIM reduziert die Preise

23.09.2025: Dr. SIM reduziert die Preise bei DR.SIM! Ab sofort gibt es den 100GB Tarif (Laufzeit 1 Monat oder 24 ...weiter

crash-Deal! Monatlich kündbare 20GB 5G Allnet Flat im Top D-Netz für nur 6,99€

11.09.2025: Ab sofort startet bei Crash eine starke Aktion im Top 5G D-Netz. Ab sofort gibt es 20 GB 5G für nur 6, ...weiter

Aktionstarife: klarmobil wird 20 Jahre alt

10.09.2025: klarmobil wird 20 Jahre alt! Grund genug für den Mobilfunk-Discounter, den Geburtstag ganz im Sinne seiner ...weiter

weitere News