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Regelungen im Dialer-Bereich verschärft
Die Regelungen im Dialer-Bereich wurden von der Regulierungbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) weiter verschärft. Vor der Herstellung einer kostenpflichtigen Verbindung muss nun ein vom Dialer geschaltetes Zustimmungsfenster auf dem Bildschirm erscheinen, in dem auf den Preis für die Inanspruchnahme hingewiesen wird. Irreführende Formulierungen, die eine Kostenfreiheit des Angebotes suggerieren, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Durch die Verwendung der Dialer-Zustimmungsfenster soll der Verbraucherschutz im Internet verstärkt werden. Viele Verbraucher waren sich der Kosten für die Verwendung der Angebote nicht bewusst, da die Dialer die Preise nicht explizit darstellten. Dies soll jetzt durch die vorgeschriebene Preisinformation verhindert werden.
Die Regelungen gelten ab dem 17. März 2005 für neuregistrierte Dialer-Anbieter. Alte Dialer, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden.
Durch die Verwendung der Dialer-Zustimmungsfenster soll der Verbraucherschutz im Internet verstärkt werden. Viele Verbraucher waren sich der Kosten für die Verwendung der Angebote nicht bewusst, da die Dialer die Preise nicht explizit darstellten. Dies soll jetzt durch die vorgeschriebene Preisinformation verhindert werden.
Die Regelungen gelten ab dem 17. März 2005 für neuregistrierte Dialer-Anbieter. Alte Dialer, welche die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 16. Juni 2005 übergangsweise verwendet werden.




