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Mobilfunkanbieter beschließen Verhaltenskodex zum Jugendschutz
In einem gemeinsamen "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich nachdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Er regelt außerdem die mobile Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz sowie die Einsetzung von Jugendschutzbeauftragten.
Vertreter der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer 2005 unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.
Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden.
Bei entsprechenden Inhalten, die geeignet sind, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, werden die Mobilfunkanbieter Eltern die Möglichkeit einräumen, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern bereitgestellt haben, für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse sollen dann in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden, so dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bei Anfragen über die dazugehörigen Mobilfunkkarten nicht übermittelt werden.
Im Hinblick auf mobile Chatrooms - für deren Inhalte sind grundsätzlich die Teilnehmer verantwortlich - streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Kontrollsystem im Sinne des Jugendschutzes an. Chatroom-Betreiber werden in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen.
Nicht zuletzt regelt der Verhaltenskodex die Aufgaben und Rechte der Jugendschutzbeauftragten der Mobilfunkanbieter: Sie sind Ansprechpartner für Kunden und Interessierte in Sachen Jugendschutz. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Thema Jugendschutz werden sie angemessen beteiligt.
Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass die deutschen Mobilfunkanbieter bereit und in der Lage sind, gemeinsam effiziente Lösungen für Fragen des Verbraucherschutzes zu erarbeiten und sich dabei selbst zu organisieren.
Vertreter der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer 2005 unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.
Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden.
Bei entsprechenden Inhalten, die geeignet sind, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, werden die Mobilfunkanbieter Eltern die Möglichkeit einräumen, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern bereitgestellt haben, für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse sollen dann in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden, so dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bei Anfragen über die dazugehörigen Mobilfunkkarten nicht übermittelt werden.
Im Hinblick auf mobile Chatrooms - für deren Inhalte sind grundsätzlich die Teilnehmer verantwortlich - streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Kontrollsystem im Sinne des Jugendschutzes an. Chatroom-Betreiber werden in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen.
Nicht zuletzt regelt der Verhaltenskodex die Aufgaben und Rechte der Jugendschutzbeauftragten der Mobilfunkanbieter: Sie sind Ansprechpartner für Kunden und Interessierte in Sachen Jugendschutz. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Thema Jugendschutz werden sie angemessen beteiligt.
Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass die deutschen Mobilfunkanbieter bereit und in der Lage sind, gemeinsam effiziente Lösungen für Fragen des Verbraucherschutzes zu erarbeiten und sich dabei selbst zu organisieren.



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