Seite bewerten:
100%
0%

Verbraucherschutzministerium droht Telekom Bußgeld an

09.11.2005 von
Das Verbraucherschutzministerium hat der Deutschen Telekom mit einem Gesetz gegen "untergeschobene Kundenverträge" und Bußgeld gedroht. Damit reagiert das Bundesministerium auf Vorwürfe gegen die Telekom, bei ihren Kunden Vertragsänderungen ohne deren ausdrückliche Willenserklärung vorgenommen zu haben. Allein in Brandenburg sei dies in den vergangenen Monaten bei mehreren hundert Telekom-Kunden geschehen, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Über Call-Center würden dem Kunden ungefragt am Telefon neue Produkte angeboten. Anschließend werde dann direkt eine Auftragsbestätigung geschickt, auch wenn zunächst der Kunde zunächst nur Informationen wünschte.

"Wenn diese Vertragsänderungen durch untergeschobene Verträge nicht abnehmen, sondern noch zunehmen, dann ist meines Erachtens der Gesetzgeber gefordert", sagte der Staatssekretär im Ministerium, Alexander Müller, dem ZDF-Magazin "Frontal 21". "Dann muss im Gesetz sehr deutlich geregelt werden, dass nicht mehr auf Grund solcher Anrufe Vertragsänderungen zu Stande kommen. Dann müsste der Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in diesen Fällen mit Bußgeld bewehrt werden."

Staatssekretär Müller sieht sowohl die Telekom als auch die externen Call-Center in der Verantwortung. "Wir erleben in solchen Fällen immer wieder, dass die Verantwortung hin und her geschoben wird", sagte er. "In aller Regel stecken von beiden Seiten wirtschaftliche Interessen dahinter." Die einen wollten die Verträge zu ihren Gunsten verändern, die anderen an der Vertragsvermittlung verdienen. "Deswegen müssen beide dieses Vorgehen, das in der letzten Zeit drastisch zugenommen hat, unterlassen." Die Telekom wies die Vorwürfe gegenüber "Frontal 21" zurück.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Telekom bereits wegen der untergeschobenen Vertragsänderungen verklagt. "Es sind zwei Punkte rechtswidrig am Verhalten der Deutschen Telekom", erklärte Carel Mohn von der Verbraucherzentrale gegenüber "Frontal 21". "Zum einen ist es nicht zulässig, Verbraucher privat unerwünscht anzurufen und ihnen irgendetwas anzubieten." Bei den Anrufen sei zum anderen bereits das Interesse der Verbraucher an neuen Angeboten als Zustimmung zu einer Vertragsänderung gewertet worden. Das sei rechtswidrig.
Aktuelle News
Digitale Zahlungsmittel im Vergleich: Diese Optionen bieten Anonymität und Sicherheit

04.12.2025: Bild: freepik.com/ijeab Online-Zahlungen gehören längst zum Alltag. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis vieler ...weiter

BLACK WEEK 2025 bei freenet: Die beste Shoppingwoche des Jahres startet jetzt!

19.11.2025: Es ist wieder soweit: freenet eröffnet die Black Week und bringt die besten Deals des Jahres direkt zu ihren ...weiter

Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe

18.10.2025: Bild: Samsung Samsung streicht Galaxy S Edge-Reihe nach enttäuschendem S25-Modell Lange Zeit ...weiter

So gelingt der professionelle Online-Auftritt: Domain, Hosting und Sicherheit im Überblick

13.10.2025: Bild: freepik.com/rawpixel.com Eine funktionierende und professionelle Webpräsenz ist heute für nahezu jedes ...weiter

20 Jahre klarmobil: Neue Aktionstarife

24.09.2025: klarmobil feiert seinen 20 jährigen Geburtstag mit Aktionstarifen – und zwar noch bis 30.09., 23:59 Uhr ...weiter

DR.SIM reduziert die Preise

23.09.2025: Dr. SIM reduziert die Preise bei DR.SIM! Ab sofort gibt es den 100GB Tarif (Laufzeit 1 Monat oder 24 ...weiter

crash-Deal! Monatlich kündbare 20GB 5G Allnet Flat im Top D-Netz für nur 6,99€

11.09.2025: Ab sofort startet bei Crash eine starke Aktion im Top 5G D-Netz. Ab sofort gibt es 20 GB 5G für nur 6, ...weiter

Aktionstarife: klarmobil wird 20 Jahre alt

10.09.2025: klarmobil wird 20 Jahre alt! Grund genug für den Mobilfunk-Discounter, den Geburtstag ganz im Sinne seiner ...weiter

weitere News