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Go Yellow darf Namen nicht mehr verwenden
Die Internetauskunft Go Yellow darf ihren Namen nicht mehr verwenden. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, ordnete das Landgericht München I (Az: 1HK O 11.526/05) wegen Verletzung der Markenrechte des Stromanbieters Yello Strom, die Löschung der Firma im Handelsregister an. Zudem wurde Go Yellow zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Da das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, ist man im Unternehmen zuversichtlich den Namen behalten zu dürfen und kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.
Yello Strom trat 1999 erstmals auf dem deutschen Strommarkt in Erscheinung und ließ sich den Namen als Marke schützen. Go Yellow ging erst 2004 an den Start. Das Gericht urteilte, dass zwischen beiden Firmenbezeichnungen eine Verwechslungsgefahr bestehe. Zudem gingen die Richter davon aus, dass Go Yellow gezielt unlauter vorging, indem das Unternehmen den guten Ruf der bekanntesten Strommarke Deutschlands ausgebeutet habe.
Die Erste Kammer für Handelssachen untersagte die weitere Verwendung von Firmennamen, Internetadresse und Firmenlogos. Die Höhe des Schadensersatzes wurde noch nicht festgelegt.
Yello Strom trat 1999 erstmals auf dem deutschen Strommarkt in Erscheinung und ließ sich den Namen als Marke schützen. Go Yellow ging erst 2004 an den Start. Das Gericht urteilte, dass zwischen beiden Firmenbezeichnungen eine Verwechslungsgefahr bestehe. Zudem gingen die Richter davon aus, dass Go Yellow gezielt unlauter vorging, indem das Unternehmen den guten Ruf der bekanntesten Strommarke Deutschlands ausgebeutet habe.
Die Erste Kammer für Handelssachen untersagte die weitere Verwendung von Firmennamen, Internetadresse und Firmenlogos. Die Höhe des Schadensersatzes wurde noch nicht festgelegt.