100%
0%
Übergangsfrist für 0190-Nummern läuft ab
Sechs Monate nach dem Wechsel von 0190 auf 0900-Rufnummern läuft die Übergangsfrist für Hinweisansagen ab, die seit dem 01. Januar 2006 zur Information über die neue Erreichbarkeit von Dienstleistungen geschaltet waren. Darauf weist die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) zum 01. Juli hin.
Der Verbraucher wird bei Anwahl der neuen Rufnummerngasse 0900 auch weiterhin im Rahmen von Ansagen über die Preisgestaltung der jeweiligen Service- oder Informationsnummer informiert. Diese Hinweise erfolgen unmittelbar nach Anwahl der Nummer und sind für den Verbraucher kostenlos. Lediglich die Möglichkeit, über eine alte 0190-Nummer die aktuelle Erreichbarkeit des Dienstes in der Rufnummerngasse 0900 zu erfahren, entfällt zum Monatswechsel.
Die Preisobergrenze für zeitabhängig abgerechnete Dienste beträgt bei den 0900-Nummern zwei Euro pro Minute, für zeitunabhängig abgerechnete Dienste maximal 30 Euro pro Verbindung.
Der Verbraucher wird bei Anwahl der neuen Rufnummerngasse 0900 auch weiterhin im Rahmen von Ansagen über die Preisgestaltung der jeweiligen Service- oder Informationsnummer informiert. Diese Hinweise erfolgen unmittelbar nach Anwahl der Nummer und sind für den Verbraucher kostenlos. Lediglich die Möglichkeit, über eine alte 0190-Nummer die aktuelle Erreichbarkeit des Dienstes in der Rufnummerngasse 0900 zu erfahren, entfällt zum Monatswechsel.
Die Preisobergrenze für zeitabhängig abgerechnete Dienste beträgt bei den 0900-Nummern zwei Euro pro Minute, für zeitunabhängig abgerechnete Dienste maximal 30 Euro pro Verbindung.