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FST kritisiert Verhaltenskodex der Mobilfunkbranche
Anlässlich der Unternehmensmeldungen aus Kreisen der Mobilfunkbranche zur Vereinbarung eines Verhaltenskodex warnt die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) vor allzu großen Erwartungen in das keineswegs neue Modell freiwilliger Verpflichtungen unter Einbeziehung marktbeteiligter Unternehmen. Der Branchen-Verband vermisst - wie die Verbraucherschutzverbände - Regelungen, die über die derzeitigen Gesetzesvorhaben hinausgehen.
"Auf eine fachfremde Öffentlichkeit mag eine Kommunikationskampagne zur Ankündigungen durchschlagender Verbraucherschutzmaßnahmen großen Eindruck machen", so Claudia Kalenberg, FST-Geschäftsführerin, "Leider bröckelt die Fassade bei genauerer Betrachtung und man darf sich fragen, ob hier wirklich Verbraucherschutz oder doch nur ausgefeiltes Marketing und Selbstschutz vor drohender Regulierung des Mobilfunkbereichs betrieben wird. Denn in keinem größerem Maßstab als beim seit 1997 bereits erfolgreich etablierten FST-Verhaltenskodex handelt es sich auch hierbei um eine rein freiwillige Selbstverpflichtung - einschließlich aller Vor- und Nachteile, die die Einbeziehung marktbeteiligter Unternehmen naturgemäß mit sich bringt und selbstverständlich auch in unserer Verbandsgeschichte eine Rolle gespielt haben, dies möchten wir keineswegs verleugnen."
Im Unterschied zum segment- und technologieoffenen FST-Verhaltenskodex ist die Mobilfunk-Vereinbarung deutlich eingeschränkt auf das Segment Premium-SMS und angrenzende Mobilfunkdienste. Hier erkennt der Verband FST deutliche Schwachstellen in Ansatz und Verbraucheraufklärung: "Der Markt für Telefonmehrwertdienst findet netzübergreifend statt. Diesen Marktrealitäten wird der Kodex der Mobilfunkbranche nicht gerecht, obgleich man als Mobilfunkbranche an netzübergreifenden Dienstleistungen ganz gut mitverdient. Dem Verbraucher gegenüber bleibt diese Unterscheidung leider weitgehend offen - was hier und da zu regelrecht falscher Verbrauchersicherheit im Umgang mit Dienstleistungen führen kann", erläutert Kalenberg.
Ernstzunehmende Konsequenzen drohen Anbietern, die gegen den Kodex verstoßen nicht. Der Fachverband FST, der seit 1997 den Großteil des Telekommunikationsteilmarktes Mehrwertdienste vertritt, vermisst beim öffentlichkeitswirksam eingeführten Mobilfunkkodex - ähnlich wie auch die Verbraucherschutzverbände - Standards, die über die Regelungen hinausgehen, die aller Voraussicht nach ohnehin ab 1. Januar 2007 im Rahmen des TKG-ÄndG gesetzlich verankert sein werden. Regelungen, wie das sogenannte Handshake-Verfahren für Premium-SMS-Dienste, sind im Verhaltenskodex des FST bereits seit Februar 2005 verankert. Am FST-Verhaltenskodex orientieren sich ca. 50 Unternehmen des Marktes für Telefonmehrwertdienste. Abzuwarten bleibt nach Ansicht des Verbandes auch, inwieweit die von den Mobilfunknetzbetreibern eingesetzten Kontrollinstanzen - wie das erst im März 2006 gegründete Deutsche Digitale Institut – sich in der Praxis bewähren.
"Auf eine fachfremde Öffentlichkeit mag eine Kommunikationskampagne zur Ankündigungen durchschlagender Verbraucherschutzmaßnahmen großen Eindruck machen", so Claudia Kalenberg, FST-Geschäftsführerin, "Leider bröckelt die Fassade bei genauerer Betrachtung und man darf sich fragen, ob hier wirklich Verbraucherschutz oder doch nur ausgefeiltes Marketing und Selbstschutz vor drohender Regulierung des Mobilfunkbereichs betrieben wird. Denn in keinem größerem Maßstab als beim seit 1997 bereits erfolgreich etablierten FST-Verhaltenskodex handelt es sich auch hierbei um eine rein freiwillige Selbstverpflichtung - einschließlich aller Vor- und Nachteile, die die Einbeziehung marktbeteiligter Unternehmen naturgemäß mit sich bringt und selbstverständlich auch in unserer Verbandsgeschichte eine Rolle gespielt haben, dies möchten wir keineswegs verleugnen."
Im Unterschied zum segment- und technologieoffenen FST-Verhaltenskodex ist die Mobilfunk-Vereinbarung deutlich eingeschränkt auf das Segment Premium-SMS und angrenzende Mobilfunkdienste. Hier erkennt der Verband FST deutliche Schwachstellen in Ansatz und Verbraucheraufklärung: "Der Markt für Telefonmehrwertdienst findet netzübergreifend statt. Diesen Marktrealitäten wird der Kodex der Mobilfunkbranche nicht gerecht, obgleich man als Mobilfunkbranche an netzübergreifenden Dienstleistungen ganz gut mitverdient. Dem Verbraucher gegenüber bleibt diese Unterscheidung leider weitgehend offen - was hier und da zu regelrecht falscher Verbrauchersicherheit im Umgang mit Dienstleistungen führen kann", erläutert Kalenberg.
Ernstzunehmende Konsequenzen drohen Anbietern, die gegen den Kodex verstoßen nicht. Der Fachverband FST, der seit 1997 den Großteil des Telekommunikationsteilmarktes Mehrwertdienste vertritt, vermisst beim öffentlichkeitswirksam eingeführten Mobilfunkkodex - ähnlich wie auch die Verbraucherschutzverbände - Standards, die über die Regelungen hinausgehen, die aller Voraussicht nach ohnehin ab 1. Januar 2007 im Rahmen des TKG-ÄndG gesetzlich verankert sein werden. Regelungen, wie das sogenannte Handshake-Verfahren für Premium-SMS-Dienste, sind im Verhaltenskodex des FST bereits seit Februar 2005 verankert. Am FST-Verhaltenskodex orientieren sich ca. 50 Unternehmen des Marktes für Telefonmehrwertdienste. Abzuwarten bleibt nach Ansicht des Verbandes auch, inwieweit die von den Mobilfunknetzbetreibern eingesetzten Kontrollinstanzen - wie das erst im März 2006 gegründete Deutsche Digitale Institut – sich in der Praxis bewähren.