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DIHK kritisiert Rundfunkgebühren auf PC's
Ab dem 1. Januar 2007 sollen Unternehmen für internetfähige Firmen-Computer Rundfunkgebühren zahlen, auch wenn das Gerät gar nicht für den Rundfunkempfang genutzt wird oder werden kann. Wie eine gemeinsame Umfrage vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZHD) jetzt zeigt, sind viele Unternehmen über diese Regelung empört.
Für die Betriebe entstehen durch die Maßnahme Mehrfachbelastungen. So müssten kleinere Unternehmer beziehungsweise Selbständige künftig dreifach bezahlen: als Private, für den Geschäftswagen und für den Rechner im Büro. In der Summe würde dies 474,96 Euro pro Jahr ergeben. Außerdem werden Unternehmen mit Filialen mehrfach belastet, denn für jede Betriebsstätte fallen extra Gebühren an.
DIHK und ZDH fordern deshalb zur Entlastung der Unternehmen als erste Maßnahme, das Moratorium über die Aussetzung der Gebührenpflicht für internetfähige Rechner zu verlängern.
Für die Betriebe entstehen durch die Maßnahme Mehrfachbelastungen. So müssten kleinere Unternehmer beziehungsweise Selbständige künftig dreifach bezahlen: als Private, für den Geschäftswagen und für den Rechner im Büro. In der Summe würde dies 474,96 Euro pro Jahr ergeben. Außerdem werden Unternehmen mit Filialen mehrfach belastet, denn für jede Betriebsstätte fallen extra Gebühren an.
DIHK und ZDH fordern deshalb zur Entlastung der Unternehmen als erste Maßnahme, das Moratorium über die Aussetzung der Gebührenpflicht für internetfähige Rechner zu verlängern.