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Entgelt-Regulierung im Mobilfunk beginnt
Die Bundesnetzagentur hat heute morgen jedem der vier Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2 eine Regulierungsverfügung zugestellt. Die Regulierungsverfügungen legen die Bedingungen fest, zu denen die vier Unternehmen Gespräche aus anderen Netzen zu Endkunden im eigenen Mobilfunknetz durchleiten müssen.
Mit der zugestellten Verfügung werden die Anbieter verpflichtet, sich die so genannten Terminierungsgebühren von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Weietrhin wurde bestimmt, dass eine Zusammenschaltung diskriminierungsfrei geschehen zu habe.
Die vier Unternehmen sind nun aufgefordert, unverzüglich ihre Anträge auf Genehmigung der Terminierungsentgelte bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Innerhalb einer Frist von zehn Wochen soll dann über die Höhe entschieden werden. Mit den ersten Ergebnissen wird Mitte November gerechnet.
Mit der zugestellten Verfügung werden die Anbieter verpflichtet, sich die so genannten Terminierungsgebühren von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Weietrhin wurde bestimmt, dass eine Zusammenschaltung diskriminierungsfrei geschehen zu habe.
Die vier Unternehmen sind nun aufgefordert, unverzüglich ihre Anträge auf Genehmigung der Terminierungsentgelte bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Innerhalb einer Frist von zehn Wochen soll dann über die Höhe entschieden werden. Mit den ersten Ergebnissen wird Mitte November gerechnet.