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Verbraucherschutz gegen Dialer gestärkt

Dialer dürfen sich in Deutschland seit Dezember 2003 nur noch über die Rufnummerngasse 09009 einwählen. Diese Verfügung der Bundesnetzagentur stand jetzt zum ersten Mal auf dem gerichtlichen Prüfstand – und hielt. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte, dass die Regulierer Anbietern von Dialern mit unzulässigen Vorwahlen wie der 0193 verbieten dürfen, Geld zu kassieren.

Die 0193-Dialer der niederländischen "Internet Clearing B.V.“ hatten zum Jahreswechsel 2003/2004 vielen Internetsurfern hohe Rechnungen beschert. Die Einwählprogramme umgingen die weit verbreiteten 0190 und 0900-Sperren mit der "falschen" Vorwahl. Viele Betroffene berichteten damals gegenüber Dialerschutz.de und Computerbetrug.de, dass ihnen pauschal 36 Euro je Einwahl abgerechnet wurden.

Zu Unrecht, wie jetzt das Kölner Verwaltungsgericht entschied. Nachdem sich viele Opfer über die illegalen Dialer beschwerten, ordnete die Bundesnetzagentur – damals noch unter dem Namen Regulierungsbehörde – ein Inkasso- und Rechnungslegungsverbot gegen den Anbieter an. Der klagte daraufhin – und verlor jetzt. Die Kölner Richter stellten fest, dass die Bundesnetzagentur zwar eigentlich nur gegen die rechtswidrige Nutzung von 0190 oder 0900-Mehrwertdiensterufnummern vorgehen dürfe. Da der betreffende Dialer aber in offensichtlich betrügerischer Absicht eingesetzt wurde, sei dies ein analoger Fall und die Bundesnetzagentur deshalb im Recht. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

Mit ihrer Entscheidung haben die Kölner Richter den Verbraucherschutz beim Thema Dialer ein weiteres Mal gestärkt. Schließlich ist die Vorstellung, Rufnummernbetrüger hielten sich an die Vorschrift, nur 09009-Nummern für ihre unerwünschten Dienste zu verwenden, einigermaßen abwegig.
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