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EU eröffnet Verfahren wegen Telekom-Gesetz

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Deutschland ein förmliches Mahnschreiben zu übersenden, nachdem sie zuvor die Bundesregierung mehrfach ermahnt hatte, keine Rechtsvorschriften zu erlassen, durch die die Deutsche Telekom vorübergehend von der Wettbewerbsregulierung ausgenommen wird.

Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren betrifft die jüngste Novellierung des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Die betreffenden Änderungen, die von der Bundesregierung im Frühjahr 2006 vorgeschlagen wurden, würden in der Praxis dazu führen, dass das Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) der Deutschen Telekom vom Wettbewerb ausgenommen wird.

Nach Auffassung der Kommission gefährdet die Telekom-Novelle in der verabschiedeten Fassung die Wettbewerbsposition der Mitbewerber der Deutschen Telekom und erschwert neuen Wettbewerbern den Zugang zum deutschen Markt. Auch wird durch das Gesetz versucht, bei der Bundesnetzagentur Einfluss darauf zu nehmen, ob Wettbewerbern Zugang zum gegenwärtig von der Deutschen Telekom gebauten neuen VDSL-Netz gewährt wird. Das neue Gesetz beschneidet somit die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften.

Die Kommission hat sich für ein Eilverfahren entschieden, so dass Deutschland nur eine Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Schreibens bleibt. Die Kommission beabsichtigt, den Fall so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. "Ich bedauere, dass Deutschland sich über die Bedenken der Kommission gegen das neue Telekommunikationsgesetz hinweggesetzt hat, trotz mehrfacher eindeutiger Warnung seitens der Kommission", so die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding.

Bereits im Oktober 2006 hatten EU-Kommissarin Reding und EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für Wettbewerb, dem deutschen Bundeswirtschaftsminister , Michael Glos, ein Schreiben übermittelt, in dem sie ernsthafte Bedenken gegen den Gesetzentwurf anmeldeten und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens für den Fall ankündigten, dass das Gesetz nicht in Einklang mit dem geltenden europäischen Recht gebracht würde. Dies blieb leider ohne Erfolg.
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