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EU: Roaming-Verordnung funktioniert gut

Einen Monat nach dem Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung hat die Kommission heute eine Übersicht veröffentlicht, wie die Mobilfunkbetreiber in allen 27 Mitgliedstaaten die neuen EU-Regeln angewandt haben. Die große Mehrheit der Mobilfunkbetreiber habe die EU-Verordnung befolgt und biete ihren Kunden den neuen "Eurotarif" fristgerecht an, so die EU-Kommission.

Unter den deutschen Mobilfunkbetreibern ist T-Mobile besonders vorbildlich. Die Bonner stellten ihre Kunden bereits am 1. Juli auf die günstigeren Tarife um. Vodafone liegt an zweiter Stelle, gefolgt von E-Plus und o2, welche die gesetzten Fristen voll ausnutzen. Der Eurotarif bedeutet, ein im Ausland geführtes Gespräch darf nicht mehr als 49 Cent/Min. und ein im Ausland eingehendes Gespräch nicht mehr als 24 Cent/Min. kosten, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Über die Hälfte der europäischen Mobilfunkkunden verfügt bereits über einen EU-Tarif. Die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding betonte, die Wechselwirkung zwischen Verordnung und freiwilliger Vorwegnahme der regulierten Tarife sei ein wesentlicher Motor des Erfolgs. Sie lobte die Betreiber, welche den neuen Eurotarif bereits zu Beginn der Urlaubssaison angeboten oder sogar die Höchstwerte der Verordnung erheblich unterschritten haben. Der bislang von der Kommission festgestellte billigste Eurotarif liegt bei 31,5 Cent pro Minute für einen Anruf und bei 12,6 Cent für den Eingang eines Mobilfunkanrufes aus dem Ausland.

Viele Betreiber haben den Eurotarif bereits seit Anfang Juli im Angebot, wohingegen andere den Stichtag 30. Juli abgewartet haben. Viele Betreiber bieten Preise unter der EU-Preisobergrenze oder neue Roaming-Pakete an. Die EU-Kommission beklagte lediglich "einige unübersichtliche Angebote", welche unter Umständen die Verbraucher von der Nutzung des EU-Tarifs abhalten könnten.

Im Oktober wird die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer Regulierungsstellen (ERG) eine detailliertere Analyse der Anwendung der neuen Roaming-Regeln vornehmen. Diese Ergebnisse werden in die Bewertung der EU-Roaming-Verordnung einfließen, die auch die Grundlage für die Entscheidung sein wird, ob die Verordnung gegebenenfalls zu verlängern oder auszudehnen ist und ob auch SMS, MMS und Datendienste aufzunehmen sind, die bislang von der EU-Roaming-Verordnung nicht erfasst wurden.
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