100%
0%
Mobilcom: Verbraucherschützer klagen
Nach Berichten des Berliner Tagesspiegels klagt die Verbraucher- zentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Telefongesellschaft Mobilcom und deren 100 Prozent Tochtergesellschaft Cellway.
Anlaß sind angeblich unzureichende Einzelverbindungsnachweise, die nicht den Vorgaben der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung entsprechen. Bemängelt wird, daß in den Einzelverbindungsnachweisen der Unternehmen weder die angewählten Rufnummern vollständig ausgewiesen werden noch der Einzelpreis pro Gespräch aufgeführt wird. Kunden die diese Informationen wünschen müssen bei den beiden Unternehmen eine zusätzliche monatliche Gebühr von DM 5,80 entrichten.