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Urteil: Online-Durchsuchung nur unter Auflagen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte heute das nordrhein-westfälische Gesetz zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig, verbot aber die Online-Durchsuchung nicht pauschal. Das Ausspähen von Computern sei aber grundsätzlich nur dann zulässig, wenn "im Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ohne Eingreifen des Staates ein Schaden für die Schutzgüter der Norm durch bestimmte Personen verursacht wird." So heißt es im Urteil.

Die Maßnahme dürfe nur im Einzelfall eingesetzt werden, und dann auch nur gegen konkrete Einzelpersonen, wenn eine Gefahr in einen Schaden überzugehen droht. Diese dForderung schließt den Einsatz der Bundestrojaner gegen ganze Bevölkerungs- oder Interessengruppen aus.

Das Gericht verlangt eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung und verlangt: "Insbesondere ist der Zugriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen." Eine andere staatliche Stelle dürfe diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn deren Unabhängigkeit und Neutralität in gleicher Weise gewährleistet ist, mahnten die Richter. Das Gericht formulierte in der Urteilsbegründung außerdem ein Grundrecht auf Gewährleistung von Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Die Kritiker der Online-Durchsuchung begrüßten das Urteil.

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