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Karlsruhe stoppt Vorratsdatenspeicherung - teilweise

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung stark eingeschränkt. Die Behörden dürfen nur im Einzelfall und bei der Verfolgung besonders schwerer Straftaten auf die von Telekommunikations- und Internetanbietern gespeicherten Verbindungsdaten zurückgreifen, schreibt Spiegel Online heute. Außerdem ist der Zugriff nur erlaubt, wenn die Ermittlungen auf anderem Wege nicht möglich sind. Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein, heißt es in der Entscheidung der Richter.

Damit ist die Musikindustrie vorerst mit ihren Begehrlichkeiten gescheitert, die gespeicherten Daten auch bei Verdacht von Urheberrechtsverletzungen verwenden zu dürfen. Das Gericht reagierte mit seiner Eilentscheidung auf die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

30.000 Bürger, darunter Prominente wie der FDP-Politiker Gerhart Baum, hatten gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, das zum Jahresbeginn 2008 in Kraft getreten ist. Sie füheln sich unter Generalverdacht genommen. Die Karlsruher Richter setzten der Bundesregierung eine Frist bis zum 1. September, um einen Bericht zur Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Wie Spiegel Online berichtet, ist mit dem Beginn der hauptverhandlung nicht vor Jahresende zu rechnen.

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikations- und Internetanbieter dazu, Verbindungsdadten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Vorher galt, dass Verbindungsdaten nur so lange gespeichert werden dürfen wie das zu Abrechnugsuwecken erforderlich ist. Dieser verlängerten Speicherpflicht stimmten die Verfassungsrichter zu.
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