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Adobes Bilderdienst eignet sich Bildrechte an

Der Anbieter darf die von Nutzern eingestellten Fotos sogar veröffentlichen, verkaufen oder für Dritte lizenzieren. Das unterscheidet sich beispielsweise vom Bilderportal Flickr, das sich zwar auch Rechte an den Bildern seiner Nutzer sichert, deren Verwendung aber ganz klar eingrenzt. Außerdem erlöschen alle Rechte von Flickr in dem Augenblick, in dem ein User sich von dem Portal zurückzieht, während die Nutzer von Photoshop Express die Rechte an ihren eigenen Bildern zeitlich unbegrenzt abtreten müssen. An einer möglichen Vermarktung seiner Bilder habe der Nutzer von Photoshop Express keinen Anteil, warnt Spiegel Online. Weiter heißt es jedoch in dem Online-Magazin, dass eine solche Vermarktung unwahrscheinlich sei, weil das die Nutzer mit Abwanderung bestrafen würden.
Das Portal Photoshop Express befindet sich nach Angaben von Adobe derzeit in einer Beta-Version und ist noch nicht ausgereift. Das konnte auch www.tariftip.de feststellen. So ließ sich beim Registrieren im Firefox-Browser kein "@"-Zeichen im E-Mail-Feld eingeben. Das ging erst bei Verwendung des Internet Explorer. Es besteht also die Möglichkeit, dass Adobe im Rahmen weiterer Arbeiten an Photoshop Express auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch einmal ändert.