100%
0%
Deutsche Telekom: Tarifantrag teilweise gescheitert
Die Deutsche Telekom AG, Bonn, darf nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RTP) ihre Tarife nur bedingt senken. Während der Preis von 6 Pf/min für Fernverbindungen in der Zeit von 21-6 Uhr im Minutentakt genehmigt wurde und zum 1. April in Kraft treten kann, mußte die Senkung der Gebühren für Ortsgespräche verwehrt werden.
Hier sollte der bislang gültige Tarif von 3 Pf/min zwischen 21 und 6 Uhr weiter vergünstigt werden, indem statt des 4-Minuten-Taktes ein 60-Sekunden-Takt eingeführt wird. Klaus-Dieter Scheuerle, Präsident der RTP, begründete die Ablehnung heute um 14 Uhr in einer Pressekonferenz damit, daß die Konkurrenten der Telekom für eine derartige Verbindung allein 2,48 Pf/min an den Ex-Monopolisten zu entrichten hätten und darüber hinaus noch Kosten für Marketing, Vertrieb und Rechnungsstellung kalkulieren müssen. Daher können 3 Pf/min im Minutentakt nicht als kostendeckend angesehen werden.
Für die von Tariftip bereits angekündigte Senkung der Auslandstarife in die EU-Staaten auf 48Pf/min wurde noch kein Tarifantrag bei der RTP gestellt.
Hier sollte der bislang gültige Tarif von 3 Pf/min zwischen 21 und 6 Uhr weiter vergünstigt werden, indem statt des 4-Minuten-Taktes ein 60-Sekunden-Takt eingeführt wird. Klaus-Dieter Scheuerle, Präsident der RTP, begründete die Ablehnung heute um 14 Uhr in einer Pressekonferenz damit, daß die Konkurrenten der Telekom für eine derartige Verbindung allein 2,48 Pf/min an den Ex-Monopolisten zu entrichten hätten und darüber hinaus noch Kosten für Marketing, Vertrieb und Rechnungsstellung kalkulieren müssen. Daher können 3 Pf/min im Minutentakt nicht als kostendeckend angesehen werden.
Für die von Tariftip bereits angekündigte Senkung der Auslandstarife in die EU-Staaten auf 48Pf/min wurde noch kein Tarifantrag bei der RTP gestellt.