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Anrufe bei 0180-Nummern transparenter und billiger
Anrufe bei 0180-Nummern werden künftig transparenter und billiger. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor.
Laut Gesetzentwurf müssen die Verbraucher in Zukunft über die Kosten für einen Anruf bei einer 0180-Nummer aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz informiert werden. Bislang musste nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, hierzu: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen genau wissen, was der Anruf bei einer 0180-Nummer kostet, egal, ob sie vom Festnetz oder vom Handy aus anrufen wollen. Mit dem neuen Gesetz müssen künftig beide Preise angegeben werden."
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen zu "deckeln". Die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen schwanken derzeit zwischen 69 und 87 Cent pro Minute. Sie dürfen zukünftig nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Festnetzen dürfen die Anbieter schon heute höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf verlangen.
Weiteres Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs ist es, die Bedingungen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) verbraucherfreundlicher zu gestalten. Wer bei seinem Telefonanschluss festgelegt hat, dass bestimmte Telefongespräche über einen bestimmten Telefonanbieter geführt werden, soll einen Wechsel zukünftig nur schriftlich veranlassen können.
Bislang war eine schriftliche Bestätigung des Inhabers des Telefonanschlusses für einen Wechsel des Betreibers nicht nötig. Unseriöse Anbieter konnten dies ausnutzen und zum Beispiel eine Umstellung veranlassen, ohne das sich der Inhaber des Telefonanschlusses dessen bewusst war.
Laut Gesetzentwurf müssen die Verbraucher in Zukunft über die Kosten für einen Anruf bei einer 0180-Nummer aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz informiert werden. Bislang musste nur auf den Preis für Anrufe aus den Festnetzen und die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hingewiesen werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, hierzu: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen genau wissen, was der Anruf bei einer 0180-Nummer kostet, egal, ob sie vom Festnetz oder vom Handy aus anrufen wollen. Mit dem neuen Gesetz müssen künftig beide Preise angegeben werden."
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen zu "deckeln". Die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen schwanken derzeit zwischen 69 und 87 Cent pro Minute. Sie dürfen zukünftig nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Festnetzen dürfen die Anbieter schon heute höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf verlangen.
Weiteres Ziel des vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Gesetzentwurfs ist es, die Bedingungen bei der Betreibervorauswahl (Preselection) verbraucherfreundlicher zu gestalten. Wer bei seinem Telefonanschluss festgelegt hat, dass bestimmte Telefongespräche über einen bestimmten Telefonanbieter geführt werden, soll einen Wechsel zukünftig nur schriftlich veranlassen können.
Bislang war eine schriftliche Bestätigung des Inhabers des Telefonanschlusses für einen Wechsel des Betreibers nicht nötig. Unseriöse Anbieter konnten dies ausnutzen und zum Beispiel eine Umstellung veranlassen, ohne das sich der Inhaber des Telefonanschlusses dessen bewusst war.