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Strafe schon nach einem Album
Der Bundestag hat das heftig diskutierte "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" verabschiedet. Dadurch können Rechteinhaber künftig mit richterlicher Genehmigung Internet Service Provider (ISP) auffordern, Nutzerdaten preiszugeben. Bisher waren die ISPs nur den Staatsanwaltschaften gegenüber auskunftspflichtig. Das bdedeutet, dass die Vertreter von Musik- und Filmindustrie nur Internetnutzer abmahnen konnten, gegen die die Staatsanwaltschaften ermittelten.
Das ist nun anders. Jedoch müssen die Rechteinhaber die Zustimmung eines Richters einholen. Nach einem Bericht des Nachrichtenportals Heise haben die Gerichte jedoch in ersten Entscheidungen die Maßstäbe für ihre Zustimmung sehr niedrig gelegt. Schon beim Hochladen eines einzigen Musik-Albums sahen die Richter den Tatbestand der vom Gesetzgeber geforderten Gewerbsmäßigkeit des Verstoßes gegeben.
Das ist nun anders. Jedoch müssen die Rechteinhaber die Zustimmung eines Richters einholen. Nach einem Bericht des Nachrichtenportals Heise haben die Gerichte jedoch in ersten Entscheidungen die Maßstäbe für ihre Zustimmung sehr niedrig gelegt. Schon beim Hochladen eines einzigen Musik-Albums sahen die Richter den Tatbestand der vom Gesetzgeber geforderten Gewerbsmäßigkeit des Verstoßes gegeben.