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Bürgerentlastungsgesetz: Warnung vor Abzocke

28.12.2009 von

Die Datensätze der unseriösen Call-Center-Betreiber stammen meist aus dubiosen QuellenDas Bürgerentlastungsgesetz und geplante Steueränderungen für 2010 lassen die Zahl unseriöser Anrufe steigen. Die Abzocker berufen sich gar auf einen „offiziellen“ Auftrag.

Wie das Finanzportal FinanceScout24 berichtet, täuschen unseriöse Call-Center-Betreiber vor, von der Bundesregierung beauftragt worden zu sein. Nach dem Regierungswechsel in Berlin hätten Unternehmen wie die „Wirtschaftskanzlei Bernhart“ ein Mandat bekommen, die Bürger zu informieren. Die Telefonnummer habe das „beauftragte“ Unternehmen beispielsweise von Klicktel erhalten.

Dieses Vorgehen ist an sich schon unlauter. Noch schlimmer sind die inhaltlichen Aussagen der Anrufer, die darauf abzielen, den Verbrauchern ein schlechtes Gewissen zu machen. Ein Beispiel: Aktuell laufe die zweite Telefonwelle. Die erste sei Ende November zu Ende gegangen. Nur bis zum 30. November hätten Bürger Zeit gehabt, beim Finanzamt die Erhöhung des Grundfreibetrages einrichten zu lassen. Wer diese Frist versäumt habe, gehe 2010 leer aus, könne die Erhöhung aber zumindest für 2011 beantragen.

Nichts von dem ist zutreffend. „Der Grundfreibetrag wird automatisch auf 8.004 Euro angehoben, Bürger müssen dafür nicht das Finanzamt kontaktieren“, so der Dresdner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Stefan Schwedler gegenüber FinanceScout24.

Das eigentliche Ziel dieser Anrufe ist es denn auch, einen Termin beim potenziellen Kunden zu vereinbaren, um „zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten“ zu besprechen, die für 2010 noch drin seien. Man müsse aber spätestens bis zum 31. Dezember 2009 handeln, immer verbunden mit dem Hinweis auf das 2010 in Kraft tretende Bürgerentlastungsgesetz.

„Wer sich jedoch umfassend und neutral beraten lassen will, sollte auf keinen Fall Termine mit solchen Anrufern vereinbaren“, so Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. Er warnt auch davor, Unterschriften zu leisten, beispielsweise auf Datenschutzbestimmungen, die das illegale Vorgehen legitimieren könnten.

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