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EU-Telekommärkte sollen zügig geöffnet werden
Die Europäische Kommission will den unübersichtlichen und überholten Rechtsrahmen des EU-Telekommunikationsmarktes erneuern. Dies berichtete das Handelsblatt. EU-Unternehmenskommissar Erkki Liikanen wird am Mittwoch der Kommission ein Paket von sechs Richtlinienentwürfen zur Verabschiedung vorlegen, das in den kommenden zwei Jahren die bislang 26 Richtlinien ersetzen soll.
Die Reform drängt sich nach Ansicht von Liikanen auf, da der bestehende Rechtsrahmen große Teile der neuen Kommunikationsstrukturen nicht abdeckt. So wird der Begriff "Telekommunikation" weitgehend durch "elektronische Kommunikation" ersetzt und dadurch der Geltungsbereich vergrößert. Die geltenden EU-Richtlinien, die nicht älter als zehn Jahre sind, dienten dem Übergang von den monopolistischen Strukturen in den nationalen Telekommärkten hin zu mehr Wettbewerb. Mit dem neuen Regelwerk soll der Wettbewerb in allen Marktsegmenten grenzüberschreitend verstärkt, die Rechte der Verbraucher sollen geschützt werden.
Noch umstritten in der EU-Kommission ist dem Vernehmen nach die Geschwindigkeit, mit der die so genannte "letzte Meile" in örtlichen Telefonnetzen hin zum Endverbraucher in den freien Wettbewerb überführt werden soll. Die dort als Netzbetreiber tätigen Ex-Monopolisten müssen ihre Leitungen für interessierte Wettbewerber öffnen. Unklar ist, ob diese Verpflichtung als Verordnung zügig in EU-Recht umgesetzt werden oder als Richtlinienentwurf dem Ministerrat zu zähen Beratungen vorgelegt werden soll. Fünf Richtlinien sehen vereinfachte und harmonisierte Regeln für elektronische Netze und Dienstleister vor. Dies gilt für den Netzzugang und die Verbindung zwischen Netzen. Satellitennetze werden genauso abgedeckt wie drahtlose und leitungsgebundene terrestrische Telefon- oder Rundfunknetze sowie Kabelfernsehsysteme. Berücksichtigt sind zudem die Breitbandnetze. Mit der sechsten Direktive werden die von den ehemaligen nationalen Monopolisten beherrschten Märkte an die allgemeinen EU- Wettbewerbsregeln herangeführt.
Übergangsfristen für weniger entwickelte Märkte wird es nicht mehr geben. Der bislang mit 25 % festgelegte Marktanteil, oberhalb dessen Unternehmen Konzessionen an interessierte Anbieter abgeben müssen, entfällt. Zukünftig entscheidet die "dominante Position" in einem Markt darüber, ob die EU-Wettbewerbshüter einschreiten. Die Kommission berücksichtigt so den Einfluss, den neue Anbieter in der jüngsten Vergangenheit gewonnen haben. Lobbyisten gehen davon aus, dass das neue Regelwerk im Gegensatz zum auslaufenden viele Jahre gültig sein wird.
Die Reform drängt sich nach Ansicht von Liikanen auf, da der bestehende Rechtsrahmen große Teile der neuen Kommunikationsstrukturen nicht abdeckt. So wird der Begriff "Telekommunikation" weitgehend durch "elektronische Kommunikation" ersetzt und dadurch der Geltungsbereich vergrößert. Die geltenden EU-Richtlinien, die nicht älter als zehn Jahre sind, dienten dem Übergang von den monopolistischen Strukturen in den nationalen Telekommärkten hin zu mehr Wettbewerb. Mit dem neuen Regelwerk soll der Wettbewerb in allen Marktsegmenten grenzüberschreitend verstärkt, die Rechte der Verbraucher sollen geschützt werden.
Noch umstritten in der EU-Kommission ist dem Vernehmen nach die Geschwindigkeit, mit der die so genannte "letzte Meile" in örtlichen Telefonnetzen hin zum Endverbraucher in den freien Wettbewerb überführt werden soll. Die dort als Netzbetreiber tätigen Ex-Monopolisten müssen ihre Leitungen für interessierte Wettbewerber öffnen. Unklar ist, ob diese Verpflichtung als Verordnung zügig in EU-Recht umgesetzt werden oder als Richtlinienentwurf dem Ministerrat zu zähen Beratungen vorgelegt werden soll. Fünf Richtlinien sehen vereinfachte und harmonisierte Regeln für elektronische Netze und Dienstleister vor. Dies gilt für den Netzzugang und die Verbindung zwischen Netzen. Satellitennetze werden genauso abgedeckt wie drahtlose und leitungsgebundene terrestrische Telefon- oder Rundfunknetze sowie Kabelfernsehsysteme. Berücksichtigt sind zudem die Breitbandnetze. Mit der sechsten Direktive werden die von den ehemaligen nationalen Monopolisten beherrschten Märkte an die allgemeinen EU- Wettbewerbsregeln herangeführt.
Übergangsfristen für weniger entwickelte Märkte wird es nicht mehr geben. Der bislang mit 25 % festgelegte Marktanteil, oberhalb dessen Unternehmen Konzessionen an interessierte Anbieter abgeben müssen, entfällt. Zukünftig entscheidet die "dominante Position" in einem Markt darüber, ob die EU-Wettbewerbshüter einschreiten. Die Kommission berücksichtigt so den Einfluss, den neue Anbieter in der jüngsten Vergangenheit gewonnen haben. Lobbyisten gehen davon aus, dass das neue Regelwerk im Gegensatz zum auslaufenden viele Jahre gültig sein wird.