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Urteil gegen Scheingeschäfte am Telefon

17.06.2010 von

Das Landgericht Hildesheim hat ein Urteil gegen Scheingeschäfte gefälltEin Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Das Landgericht Hildesheim hat entscheiden, dass solch ein Scheingeschäft nicht zulässig ist.

Wie der Nachrichtensender n-tv meldet, hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die BTN Versandhandel GmbH geklagt. Das Unternehmen, das Münzen und Medaillen vertreibt, hatte Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Damit sei der Kunde in dem Telefonat von gut eineinhalb Minuten Dauer einverstanden gewesen, so der Versandhändler vor Gericht.

Das Landgericht Hildesheim stufte dieses Vorgehen dagegen als unzumutbare Belästigung ein. Der Verbraucher konnte sich an den Anruf nicht erinnern, war aber sicher, niemals etwas bestellt zu haben. Die Richter hielten es zudem für ausgeschlossen, dass er während des kurzen Telefonats eine freie Entscheidung darüber hätte treffen können, ob er mit der Zusendung der Medaille und den Bedingungen dafür einverstanden sei. Bei solchen Telefonaten handele sich vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.


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