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Street View: Widerspruch gut abwägen

25.08.2010 von

Google-Street-View-Autos haben schon 20 deutsche Städte abfotografiertHauseigentümer sollten abwägen, ob sie bei Google die Unkenntlichmachung ihres Objekts auf dem Straßen-Foto-Dienst Google Street View beantragen sollten oder nicht.

Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit des Widerspruchs. Doch wer jetzt vorschnell handelt, wird sich später unter Umständen ärgern, so die Nichregierungsorganisation „no abuse in internet“ (NAIIN). „Im Hinblick auf Vermietung und Verkauf kann es für Hauseigentümer in Zukunft große Nachteile mit sich bringen, das entsprechende Objekt bei Street View gelöscht zu haben", so Rene Zoch, 2. Vorsitzender von NAIIN.

Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation NAIIN erwartet, dass Street View bereits binnen kurzer Zeit integraler Bestandteil gängiger Immobilienportale und anderer Web-Angebote sein wird. Darauf deute schon jetzt der Erfolg von Google Maps hin, das wenige Jahre nach Einführung aus dem heutigen Internet nicht mehr wegzudenken sei.

Hauseigentümer, die ihre Immobilie aus Street View entfernen lassen, könnten bei einem späteren Verkauf oder bei der Suche nach neuen Mietern das Nachsehen haben. „Mögliche Interessenten könnten beispielsweise glauben, dass der Hauseigentümer hinsichtlich des Zustandes seiner Immobilie etwas zu verbergen hat“, skizziert Zoch ein mögliches Szenario.

NAIIN empfiehlt Hauseigentümern daher, nur dann von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn Street View Einblicke ermöglicht, die ein Betrachter vor Ort aufgrund eines existierenden Sichtschutzes nicht gewinnen kann. „Widerspruch sollte unbedingt auch dann eingelegt werden, wenn Personen auf Fotos nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden oder in heiklen Situationen abgebildet sind“, so Rene Zoch.

 

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