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Internet-Steuer am Arbeitsplatz nicht vom Tisch
Eigentlich sollte die Besteuerung der privaten Internet-Nutzung am Arbeitsplatz bereits vom Tisch sein. Doch tatsächlich gilt der so genannte Telefonkostenerlass seit dem 1. Juli. Allerdings werden die Vorschriften zur Internet-Steuer erst am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Das Bundesfinanzministerium (BMF), das sich Mitte Juli nach einem Proteststurm noch von den Vorschriften distanziert hatte, erklärte jetzt, der Erlass könne nur von Bund und Ländern gemeinsam geändert werden. "Wir denken aber darüber nach, wie wir unnötige Erschwernisse für die Unternehmen verhindern können", sagte Ministeriumssprecher Torsten Albig der Financial Times Deutschland. Die Bundesregierung werde auf die Länder und die Wirtschaft zugehen, um eine praxisgerechte Lösung zu erreichen. Die Politik wolle sich nicht dem Vorwurf aussetzen, durch kleinliche Vorschriften die Durchsetzung des Internets in der Wirtschaft zu behindern. Die Referatsleiter Einkommensteuer aus den Finanzministerien von Bund und Ländern werden den Erlass möglicherweise schon auf ihrem nächsten Treffen im September nachbessern. Sie hatten im April auch die jetzige Fassung vorbereitet.
BMF-Sprecher Albig sagte, es liege auf der Hand, dass Angestellte in Unternehmen, die eine Internet-Standleitung hätten, durch privates Surfen keine zusätzlichen Kosten verursachten. In solchen Fällen müssten die Arbeitnehmer keinen so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber müsse in solchen Fällen die Internet-Nutzung auch nicht kontrollieren. Außerdem fielen 99 Prozent aller Fälle unter die Bagatellgrenze für geldwerte Vorteile von 50 DM im Monat.
Für die Wirtschaft stellen sich die Probleme indes nicht so harmlos dar. Berthold Welling, Steuerexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): "Das Argument zeigt nur, wie weit die im Ministerium von der Praxis entfernt sind." Die 50-DM-Grenze werde häufig schon durch andere Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ausgeschöpft. Zudem müsse der einzelne Angestellte allein schon deshalb kontrolliert werden, um festzustellen, wie hoch seine Internet-Kosten tatsächlich sind. Ein Entgegenkommen für Unternehmen mit Internet-Standleitung würde der BDI zwar begrüßen, Welling weist aber darauf hin, dass dies nur Großunternehmen betrifft. Der Mittelstand hätte weiterhin unter der Bürokratie zu leiden.
Was die Kontrollen kosten würden, rechnet der BDI in einer Eingabe vor, die er gemeinsam mit fünf weiteren Spitzenverbänden der Wirtschaft Anfang kommender Woche den Finanzministerien von Bund und Ländern schicken wird. Der BDI kommt auf Kosten von 50 bis 80 DM pro Monat und Mitarbeiter. Selbst wenn ein Angestellter für 60 DM privat surft, ergäbe sich selbst bei einem Steuersatz von 40 Prozent lediglich eine Lohnsteuer von 24 DM - und damit deutlich weniger als die Kontrollkosten. In der Eingabe heißt es, ein solches Verfahren "würde nicht durchgesetzt, wenn der Verwaltungsaufwand nicht von der Wirtschaft erbracht werden müsste". Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde eindeutig verletzt.
Auch die steuersystematische Begründung hält die Wirtschaft für "konstruiert". Die Internet-Nutzung am Arbeitsplatz habe "keinen Entlohnungscharakter". Die Spitzenverbände erheben gar den Vorwurf, der Erlass verletze das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. Protokollierung und Auswertung des Surfens im Internet "wäre illegal". Dass der Erlass nachgebessert werden muss, ist auch den Landesregierungen klar. Im hessischen Finanzministerium sieht man die "Praxistauglichkeit kritisch". Baden-Württemberg ist "offen für Lockerungen der Aufzeichnungspflichten". Und im nordrhein-westfälischen Finanzministerium setzt man sich sogar dafür ein, die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz gänzlich steuerfrei zu stellen.
Auch der Staatsminister im Kanzleramt, Hans Martin Bury (SPD), will auf das Bundesfinanzministerium einwirken, damit das Internet aus dem Erlass herausgenommen wird. Abgesandte des BDI waren Anfang Juni im Hause Schröder vorstellig geworden, um vor zusätzlicher Bürokratie zu warnen. Es gibt allerdings auch Unternehmer, denen der Erlass ganz recht kommt. Nach ihrer Beobachtung ist die Produktivität ihrer Mitarbeiter durch das Internet nicht gestiegen, sondern gesunken. Sie erhoffen sich eine "disziplinierende Wirkung".
BMF-Sprecher Albig sagte, es liege auf der Hand, dass Angestellte in Unternehmen, die eine Internet-Standleitung hätten, durch privates Surfen keine zusätzlichen Kosten verursachten. In solchen Fällen müssten die Arbeitnehmer keinen so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber müsse in solchen Fällen die Internet-Nutzung auch nicht kontrollieren. Außerdem fielen 99 Prozent aller Fälle unter die Bagatellgrenze für geldwerte Vorteile von 50 DM im Monat.
Für die Wirtschaft stellen sich die Probleme indes nicht so harmlos dar. Berthold Welling, Steuerexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): "Das Argument zeigt nur, wie weit die im Ministerium von der Praxis entfernt sind." Die 50-DM-Grenze werde häufig schon durch andere Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ausgeschöpft. Zudem müsse der einzelne Angestellte allein schon deshalb kontrolliert werden, um festzustellen, wie hoch seine Internet-Kosten tatsächlich sind. Ein Entgegenkommen für Unternehmen mit Internet-Standleitung würde der BDI zwar begrüßen, Welling weist aber darauf hin, dass dies nur Großunternehmen betrifft. Der Mittelstand hätte weiterhin unter der Bürokratie zu leiden.
Was die Kontrollen kosten würden, rechnet der BDI in einer Eingabe vor, die er gemeinsam mit fünf weiteren Spitzenverbänden der Wirtschaft Anfang kommender Woche den Finanzministerien von Bund und Ländern schicken wird. Der BDI kommt auf Kosten von 50 bis 80 DM pro Monat und Mitarbeiter. Selbst wenn ein Angestellter für 60 DM privat surft, ergäbe sich selbst bei einem Steuersatz von 40 Prozent lediglich eine Lohnsteuer von 24 DM - und damit deutlich weniger als die Kontrollkosten. In der Eingabe heißt es, ein solches Verfahren "würde nicht durchgesetzt, wenn der Verwaltungsaufwand nicht von der Wirtschaft erbracht werden müsste". Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde eindeutig verletzt.
Auch die steuersystematische Begründung hält die Wirtschaft für "konstruiert". Die Internet-Nutzung am Arbeitsplatz habe "keinen Entlohnungscharakter". Die Spitzenverbände erheben gar den Vorwurf, der Erlass verletze das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. Protokollierung und Auswertung des Surfens im Internet "wäre illegal". Dass der Erlass nachgebessert werden muss, ist auch den Landesregierungen klar. Im hessischen Finanzministerium sieht man die "Praxistauglichkeit kritisch". Baden-Württemberg ist "offen für Lockerungen der Aufzeichnungspflichten". Und im nordrhein-westfälischen Finanzministerium setzt man sich sogar dafür ein, die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz gänzlich steuerfrei zu stellen.
Auch der Staatsminister im Kanzleramt, Hans Martin Bury (SPD), will auf das Bundesfinanzministerium einwirken, damit das Internet aus dem Erlass herausgenommen wird. Abgesandte des BDI waren Anfang Juni im Hause Schröder vorstellig geworden, um vor zusätzlicher Bürokratie zu warnen. Es gibt allerdings auch Unternehmer, denen der Erlass ganz recht kommt. Nach ihrer Beobachtung ist die Produktivität ihrer Mitarbeiter durch das Internet nicht gestiegen, sondern gesunken. Sie erhoffen sich eine "disziplinierende Wirkung".