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Internetnutzung am Arbeitsplatz bleibt steuerfrei
Die Pläne von Bundesfinanzminister Hans Eichel, die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz zu besteuern, sind endgültig vom Tisch. So eine Steuer würde die New Economy behindern und wäre außerdem viel zu bürokratisch, hieß es aus Regierungskreisen.
Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium geplant, private Internet-Aktivitäten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer zu besteuern. Zum Nachweis des konkreten Vorteils sollten Arbeitgeber nach dem im Mai beschlossenen „Telefonkostenerlass“ Datum, Uhrzeit, Dauer der Nutzung sowie die angewählte Internet-Adresse dokumentieren.
Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium geplant, private Internet-Aktivitäten am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer zu besteuern. Zum Nachweis des konkreten Vorteils sollten Arbeitgeber nach dem im Mai beschlossenen „Telefonkostenerlass“ Datum, Uhrzeit, Dauer der Nutzung sowie die angewählte Internet-Adresse dokumentieren.