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Höhe der Telefonrechnung kann begrenzen werden
Ab dem 1. Januar können Kunden ihrem Telefonanbieter ein Limit angeben, bis zu welcher Höhe seine Telefonrechnung ansteigen darf. Das gilt sowohl für das Fest- und Mobilfunknetz als auch für Daten- und Mehrwertdienste (Preselection, Call-by-Call, Auskunftsdiensten), teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) heute mit.
Dabei gibt die Behörde drei Alternativen für die Umsetzung vor:
- die Anzeige der monatlichen Gesamtsumme der Entgelte im Endgerät, die eventuell mit einer Sperrfunktion verknüpft werden kann,
- Prepaid-Produkte,
- eine Ansage im Endgerät, sobald das Entgeltlimit erreicht wurde.
Dabei gibt die Behörde drei Alternativen für die Umsetzung vor:
- die Anzeige der monatlichen Gesamtsumme der Entgelte im Endgerät, die eventuell mit einer Sperrfunktion verknüpft werden kann,
- Prepaid-Produkte,
- eine Ansage im Endgerät, sobald das Entgeltlimit erreicht wurde.



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